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Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-12-02

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2015-12-02

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Aussergewöhnlicherweise beantragt Ihnen Ihre Kommission knapp, mit 6 zu 5 Stimmen, auf diese Vorlage nicht einzutreten und damit dem Nationalrat zu folgen.

Es geht in der Vorlage im Wesentlichen darum, dass die Strategie zur Gewährleistung der Steuerkonformität von ausländischen Vermögensverwaltungskunden, die mit dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, dem sogenannten AIA, verfolgt wird, mit einer Bestimmung im Geldwäschereigesetz ergänzt wird. Hier soll eine sogenannte risikobasierte Sorgfaltspflicht für Finanzintermediäre eingeführt werden. Sie hat das Ziel, dass die Steuerkonformität von Kundinnen und Kunden, die im Ausland wohnen - also nicht Kundinnen und Kunden, die in der Schweiz wohnen -, auch in den Fällen gewährleistet ist, in denen die Schweiz mit dem Ansässigkeitsstaat des betreffenden Kunden den AIA nicht eingeführt hat. Entsprechende Versuche hatte der Bundesrat schon 2013 und 2014 unternommen, zuletzt im geplanten Finanzinstitutsgesetz. Nach ziemlich negativen Vernehmlassungsergebnissen hat er dort darauf verzichtet, er möchte diese risikobasierten Sorgfaltspflichten aber jetzt im Zug der AIA-Gesetzgebung, die wir soeben beschlossen haben, im Geldwäschereigesetz neu einführen. Die Vorlage soll für sämtliche schweizerischen Finanzintermediäre gelten, die nichtversteuerte Vermögenswerte entgegennehmen und anlegen können. Die Regelung soll im Geldwäschereigesetz erfolgen, wo sich die entsprechende Gesetzgebung an die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen bezüglich qualifizierter Steuervergehen anpasst, die im Dezember 2014 vom Parlament angenommen wurden.

Die risikobasierte Prüfung würde nicht gelten für Kundinnen und Kunden, die in der Schweiz wohnen. Die prudenziell [PAGE 1150] beaufsichtigten Finanzintermediäre stünden dort unter der Aufsicht der Aufsichtsbehörde. Zuständig wäre - wenn sie eine haben - die Selbstregulierungsorganisation. Bei einem Verdacht auf fehlende Steuerkonformität in Bezug auf Kundinnen und Kunden aus, ich sage jetzt einmal, Drittstaaten müsste der Finanzintermediär die Annahme von neuen Vermögenswerten verweigern; das sind neue Vermögenswerte. Wenn die Kundenbeziehung mit einem Kunden aus einem Drittstaat bereits besteht, hat der Finanzintermediär die Steuerkonformität auch der bei ihm bereits zu einem früheren Zeitpunkt angelegten Vermögenswerte zu überprüfen und diese gegebenenfalls durch die Kundin oder den Kunden regularisieren zu lassen. Wenn der Kunde das nicht tut oder keinen Nachweis erbringen kann, ist der Finanzintermediär verpflichtet, die Beziehung mit dem Kunden aufzulösen. So weit die Vorlage des Bundesrates.

Der Nationalrat ist in der vergangenen Herbstsession nicht auf die Vorlage eingetreten, und zwar sehr deutlich mit 126 zu 56 Stimmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen, und zwar im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Schweiz ist nach heutiger Beurteilung in Bezug auf die Geldwäschereigesetzgebung international gesehen bereits vorbildlich. Auf der anderen Seite würde es für den Finanzplatz Schweiz einen aus der Sicht der Kommissionsmehrheit erheblichen Standort- und Wettbewerbsnachteil bedeuten, wenn wir jetzt entsprechende Normierungen einführen würden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung in Bezug auf den AIA, aber auch auf die Verschärfungen bei der Geldwäscherei, mit dem Potentatengeldergesetz, abgewartet werden sollen, bevor zusätzliche Sorgfaltspflichten eingeführt werden.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die heutige Gesetzgebung nicht nur genügend ist, sondern, international gesehen, zu den Spitzenlegiferierungen gehört. Mit den zusätzlichen Sorgfaltspflichten, die die Vorlage des Bundesrates vorsieht, würde ein Swiss Finish eingeführt, der die Schweiz derart weit vor die übrigen Konkurrenzstaaten bringen würde, dass Standort- und Wettbewerbsnachteile schwer zu befürchten wären. Es ist in der Kommission auch darauf hingewiesen worden, dass entgegen der Gesetzgebung im Bereich des AIA hier kein internationaler Standard besteht, der die Schweiz zwänge, entsprechende Sorgfaltspflichten einzuführen. Ich sage es noch einmal: Die Schweiz hat im Bereich des AIA und der Potentatengelder-Gesetzgebung die entsprechenden internationalen Standards erfüllt, wenigstens wenn die Beschlüsse der beiden Räte dann auch umgesetzt werden. Aber weder das Gafi noch das Global Forum, wo die Schweiz ja grosse Interessen hat, dass sie die entsprechenden Prüfungen besteht, verlangen eine Gesetzgebung, wie sie der Bundesrat in der hier vorliegenden Vorlage vorschlägt.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission - das Stimmenverhältnis betrug 6 zu 5 Stimmen -, auf die Vorlage nicht einzutreten.