Abate Fabio · Ständerat · 2015-12-02
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich setze voraus, Herr Kollege Zanetti, dass ich auch ein normaler Steuerzahler bin. Trotzdem bitte ich Sie, die Ergänzung des Nationalrates zu übernehmen. Den richtigen Zeitpunkt für diese Situationen wird es nie geben, das wissen Sie auch, aber die Debatte muss sowieso geführt werden.
Die Materie ist bekannt: Es geht um den Zeitraum, für den die hinterzogenen Steuern erfasst und Strafsteuern bezahlt werden müssen; er wird von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Die Steuerpflichtigen sollen davon während zwei Jahren profitieren können. Es geht hier darum, einen höheren Anreiz zu schaffen, um versteckte Einkünfte und Vermögenswerte aufzudecken; dies im Vergleich zur heutigen Situation, die erwähnt worden ist und seit Januar 2010 besteht.
In diesem Sinne eignet sich das AIA-Gesetz meiner Meinung nach sehr gut, um eine solche befristete Massnahme einzuführen. Das hat auch der Bundesrat in der Botschaft geschrieben: "Steuerpflichtige sollen eine Brücke in die Legalität haben, das heisst die Möglichkeit, offene Steuerschulden in einem fairen und vernünftigen Rahmen zu regularisieren." Das ist das, was der Nationalrat beschlossen hat.
Es gibt Gründe zugunsten einer solchen Amnestie: die fortschreitende Verschärfung der Strafen und der Massnahmen zur Steuerermittlung gegenüber Steuerzahlern; die nicht so einfache wirtschaftliche Situation; die Verschlechterung der Situation des Finanzplatzes; die Schwierigkeiten der Bundeskasse und der kantonalen Kassen. [PAGE 1148]
Das Bundesgericht hat im März dieses Jahres eine kantonale Steueramnestie des Kantons Tessin aufgehoben. Daher besteht kein Spielraum zugunsten kantonaler Amnestien. Es bleibt meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit übrig: die Revision der schon in Kraft stehenden Mini-Amnestie, die seit dem 1. Januar 2010 gilt, bei der man jedoch die Steuererhebung erleichtern müsste, damit bisher versteckte Einkommen und Vermögen deklariert werden. Darum muss man die Nachsteuerperiode kürzen, sodass die hinterzogenen Steuern samt Verzugszinsen über eine kürzere Dauer eingetrieben werden. Wichtig ist, dass diese Möglichkeit nur während zwei Jahren ab Inkrafttreten besteht. Für diejenigen, die später eine Selbstanzeige machen, gilt das geltende Recht. Sie bezahlen - Punkt, Schluss -, was richtig ist zu bezahlen.
Es ist klar, dass es das ethische Problem gibt, Sie haben es erwähnt. Vor zwei Jahren haben wir hier eine Standesinitiative Tessin (02.308) abgeschrieben, und ich kann wiederholen, was ich während der Herbstsession 2013 gesagt habe; ich lese vor: "Es ist klar, dass die moralische Komponente immer ein grosses Hindernis in Bezug auf diese Idee ist. Das ist der Kern der ganzen Vorlage. Ich möchte hier Max Weber erwähnen, der uns betreffend Realpolitik daran erinnert, dass wir bei manchen Entscheiden einerseits der Gesinnungsethik und andererseits der Verantwortungsethik folgen. Vielleicht wäre der Verweis auf die Staatsräson die angepasste Antwort. Der berühmte Soziologe erinnert uns auch immer daran, dass in der Realpolitik die Virtuosen nicht aus Nazareth oder aus Assisi stammen." (AB 2013 S 680)
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.