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Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-02

Wortprotokoll

Ich plädiere hier für den Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach auf die Vorlage nicht einzutreten sei. Das wird Sie nicht überraschen. Die Vorlage schiesst massiv übers Ziel hinaus.

Ich erinnere einfach hier gerne daran, dass man vor ziemlich genau einem Jahr in diesem Rat Anpassungen im Geldwäschereigesetz vorgenommen und verabschiedet hat. Diese bieten Gewähr dafür, dass auch bei Kunden aus Ländern ohne AIA eine gewisse Kontrolle von deren Steuerkonformität durch die Finanzintermediäre stattfinden muss. Das muss ausreichen.

Von welchen Staaten reden Sie denn, Frau Fetz? Es gibt wenige, mit denen wir den AIA nicht machen werden, bzw. wenige, mit denen wir kein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Anzahlmässig mögen das noch einige sein. Doch sicherlich ist kein Staat darunter, der für den Finanzplatz insgesamt Relevanz hätte. Wissen Sie, mit diesem Swiss Finish erreichen wir punkto Akzeptanz nicht mehr, als wir jetzt mit all diesen Anpassungen erreicht haben. Heute Morgen haben wir gerade dieses AIA-Gesetz durchgewinkt. Insofern erübrigt sich jetzt diese Anpassung tatsächlich.

Ich erinnere auch daran, dass man den Informationsaustausch auf Ersuchen ausgeweitet hat und neu sogar den spontanen Informationsaustausch einführt. Dazu kommen längst bewährte Regelungen wie das Potentatengeldergesetz; wir haben die Geldwäschereiverordnung der Finma; und wir haben nicht zuletzt auch die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, die aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre angepasst worden sind. Jetzt, mit all diesen Neuerungen, die Sie beschlossen haben, ist unser Finanzplatz, würde ich sagen, wirklich up to date.

Wenn man auf der Weltkarte schaut, wo eben diese Staaten noch zu finden sind, dann wird man Mühe haben, dort etwas zu finden. Aber Sie dürfen hier gerne eine Liste aufbereiten, [PAGE 1152] für wen auch immer diese übermässigen Swiss-Finish-Regeln noch gelten sollen.

Ich mache einfach punkto Praxistauglichkeit noch auf einen Nebenaspekt aufmerksam, über den wir hier noch nicht speziell gesprochen haben. Wir meinen immer die Banken, aber es gibt ja auch noch Versicherungen. Wenn wir dort den Bereich Lebensversicherungen anschauen, dann dürfen wir festhalten, dass Lebensversicherungen ja Dauerschuldverhältnisse darstellen. Diese Verträge können nicht, wie im Gesetzentwurf gefordert, vom Versicherer aufgehoben werden. Da Versicherer keine Barzahlungen akzeptieren, erübrigt sich eine erneute Prüfung durch die Versicherer ohnehin.

Also lautet das Fazit: Dieses neue Gesetz, dieser Swiss Finish, ist überflüssig. Der Nationalrat hat ein klares Votum ausgesprochen, mit 126 zu 56 Stimmen Nichteintreten beschlossen. Verlängern wir diese Übung nicht, sonst wird sie einfach der Nationalrat beenden. Wir können das hier drin tun. Wir tun damit dem Finanzplatz etwas Gutes und nicht etwas Negatives, wie hier insinuiert wurde.

Ich danke für die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.