Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-03
Wortprotokoll
Die wichtigen Fragen liegen auf dem Tisch. Es ist ja auch kein Vorschlag des Bundesrates, sondern, wie gesagt wurde, wir haben vom Parlament, aus der parlamentarischen Initiative von Siebenthal, einen entsprechenden Auftrag erhalten.
Sie erinnern sich, Herr Föhn: Es gab da die Geschichten mit Bahnschwellen, für die nicht Schweizer Holz verwendet wurde, weil es dieses Holz schlichtweg nicht gab. Auch hier beim Bundeshaus wurde ein Skandal daraus gemacht, dass bei den Fensterläden oder bei sonst irgendetwas ausländisches Holz zum Einsatz kam. Aber es gibt halt das Beschaffungsrecht, und das Beschaffungsrecht - das wissen Sie - schreibt unter anderem vor allem den Preis als hartes Kriterium vor. Da kann man in der Regel mit Schweizer Holz nicht konkurrenzfähig anbieten. Zudem, das haben Sie auch richtig gesagt, finden sich nicht immer die genügende Anzahl und Menge der gewünschten Hölzer auf dem Schweizer Markt. Deshalb hat der Bundesrat eigentlich das Beschaffungswesen generell im Auge.
Der Bundesrat respektive der neue Vorsteher oder die neue Vorsteherin des Finanzdepartementes wird im ersten Halbjahr 2016 die Botschaft mit den grundsätzlichen Fragestellungen unterbreiten. Die Fragen sind, wie viel "Schweizer Industriepolitik" wir machen, wie viele weiche Faktoren, wie zum Beispiel die Ausbildung von Lernenden, wir bei Ausschreibungen stärker zum Ausdruck bringen können. Dort wird dann auch definiert werden müssen, wo genau der Bund Schweizer Produkten einen Vorteil geben soll. Dann muss man definieren, was man genau unter "Betrieb" und "Anlagen" usw. versteht. Der Nationalrat ist sich bewusst, und das ist sicher auch in Ihrem Rat so, dass die Holzwirtschaft unter Preisdruck leidet. Wir haben dort sehr viel, was eigentlich zu früh der Verbrennung zugeführt wird. Das ist schade für den Rohstoff Holz. Insofern ist auch der Bundesrat gewillt, auch wenn es einmal mehr kostet, Schweizer Holz zu verwenden. Wir haben, glaube ich, jetzt auch im Parlamentsgebäude die schönen Pulte für die Nationalräte umgebaut, die Schweizer Schreinerarbeit vom Feinsten sind. Das ist schön und richtig und auch würdig. Man kann immer solche Akzente setzen und das auch mit dem Beschaffungswesen vereinbaren.
Bei Artikel 34b ist es tatsächlich so, dass die Formulierung der Mehrheit der Kommission des Ständerates auf jeden Fall besser ist als die Formulierung des Nationalrates. Wenn Sie also ein Zeichen für das Schweizer Holz setzen wollen, ist das die richtige Formulierung. Wie dann die Auslegung geschieht, Herr Ständerat Föhn, kann ich Ihnen nicht im Detail sagen, denn das müssen auch wir auf der Verordnungsebene noch überlegen.
Meine Leute sind der Meinung, dass wir diese Vorgaben auf jeden Fall bei der Wohnbauförderung machen müssen. Die Wohnbauförderung ist eine Bundesangelegenheit, und wenn man ein Gesuch um Fördergelder stellt, müssen diese Kriterien angewendet werden. [PAGE 1157]
Beim Innenausbau glauben wir nicht, dass man das in der Regel unter "Betrieb einer Anlage" subsumieren kann. Dort wären wir wahrscheinlich frei. Aber das sind Abklärungsarbeiten, die man dann für die Verordnung machen müsste. Wenn wir alle Schreibtische der 34 000 Bundesangestellten durch Holzschreibtische ersetzen müssen, gibt das relativ hohe Kosten, und wahrscheinlich ist das auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Für die Detailfragen ist das so, und eigentlich gehören diese Fragen ins Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen.
Wenn Sie sagen, Sie wollten für die Holzförderung, für den Rohstoff Holz einen Akzent setzen, können Sie das mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit tun. Dann wird man die Feinheiten in Abstimmung mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und der Verordnung regeln müssen.