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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen. Es ist klar: Der Bundesrat und Sie haben diese Beträge 2003 im Rahmen des damaligen Entlastungsprogramms zurückgefahren. Das Parlament hat im Rahmen des NFA klar gesagt, dass die Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes Sache der Kantone seien. Das ist seither so. Diesen Grundsatz jetzt wieder zu ändern und eine Bundessubvention und eine neue Verbundaufgabe zu kreieren widerspricht den Prinzipien des NFA. Deshalb sind wir aus prinzipiellen Gründen dagegen.

Es geht um etwa 8 Millionen Franken. Ich sehe nicht ein, warum man sagt, dass die Kantone diesen Betrag nicht schultern können. Wenn nur der Zahler ändert, heisst das noch nicht, dass sich die Holzwirtschaft in einer besseren Situation befindet. Es ist völlig klar, dass Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes oder Seilkräne für das Berggebiet, wie Herr Ständerat Baumann sie erwähnt hat, für die Holznutzung wichtig sind. Aber ob dafür der Bund oder die Kantone bezahlen, ändert nichts daran, dass die Arbeit gemacht werden muss. Wenn die Kantone diese Aufgabe bis anhin trotz gesetzlichem Auftrag ungenügend erfüllt haben, müssen Sie bei den Kantonen vorstellig werden. Der Bund liefert den Kantonen in diesem Bereich bereits relativ viel Geld. Die Kantone sind verantwortlich für die Umsetzung. Deshalb sind wir aus prinzipiellen Gründen total gegen eine solche Aufweichung des NFA und gegen die Einführung einer neuen Bundessubvention.

Es wird gesagt, der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission sei ein Kompromiss. Ich sehe es überhaupt nicht so; ich weiss nicht, was daran ein Kompromiss sein soll. Erstens ist es trotzdem eine Bundessubvention, der Zahler ändert also so oder so. Zweitens ist es ein Misstrauensvotum gegen die Kantone, denn heute ist die Erschliessungsplanung deren Sache, und sie machen es ja nicht schlecht. Zudem weiss ich nicht, was eine "Übererschliessung" sein soll; man würde damit einen unbestimmten Rechtsbegriff einführen. Das gilt ebenso für den Begriff "Geländekammer"; diesen Begriff kennt man auf Gesetzesebene bis heute nicht. Insofern müssten wir neu bestimmen, was man darunter versteht, und es müsste neu administriert werden. Statt das zu tun, kann man der Sache wirklich die bisherige, funktionierende Planung der Kantone zugrunde legen. Deshalb sehe ich wirklich nicht ein, was am Antrag der Mehrheit ein Kompromiss sein soll.

Es geht wirklich um die Frage, ob Sie eine neue Bundessubvention einführen wollen - ja oder nein? Der Bundesrat ist klar dagegen und bittet Sie, der Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie es trotzdem tun wollen, dann bitte ich Sie, wenigstens dem Beschluss des Nationalrates mit seiner wesentlich klareren Formulierung zuzustimmen, und hoffe trotzdem, dass Sie, gerade als Ständeräte, die Prinzipien des NFA verteidigen. Es ist klar, dass die Kantone diese 8 Millionen Franken gerne nähmen, das würde ich auch, wenn ich Kantonsvertreterin wäre. Aber es geht um Prinzipien beim NFA, und ich bitte Sie, gerade als Ständeräte, diese zu verteidigen. Sie wissen ja, dass die Situation zwischen Gebern und Nehmern ohnehin angespannt ist. Je mehr Sie den Topf noch füllen, desto mehr wird diese Spannung zunehmen. Sie werden dann mit Sicherheit auch wieder mit diesen grundlegenden Fragen konfrontiert werden. Deshalb würde ich jetzt nicht mit zusätzlichen Subventionen noch Öl ins Feuer giessen.