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Lombardi Filippo · Ständerat · 2015-12-03

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Sappiamo che al Consiglio degli Stati non bisogna ripetere quello che è già stato detto. Si può però confermarlo.

Ich kann bestätigen, was Kollegin Bruderer gesagt hat: Ich war tatsächlich UREK-Präsident in den Jahren, als wir diesen Gegenvorschlag erarbeitet haben. Der Bundesrat wollte keinen, aber wir haben es trotzdem gemacht. Das geschah aber damals natürlich unter anderen Umständen.

Dieser Gegenvorschlag hat tatsächlich den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" bewirkt, aber es war nicht nur der Gegenvorschlag. Die Fischer hatten schon in den Neunzigerjahren eine grosse Enttäuschung erlebt: Sie hatten eine Volksinitiative lanciert und sie dann zugunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen, der danach mittels Referendum bekämpft und gebodigt wurde. Deshalb mussten wir bei unserer Gesetzgebung etwas Neues machen. Der Gegenvorschlag der UREK, also die Änderung des Gewässerschutzgesetzes, wurde von einer flankierenden Massnahme begleitet. Das war eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, wodurch seitdem der bedingte Rückzug von Volksinitiativen möglich ist.

Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft treten und später nicht ein Referendum das Gesetz bekämpfen würde. Deswegen ist der Kompromiss tatsächlich zustande gekommen, und niemand hat es mehr gewagt, die Gesetzgebung zu bekämpfen. Es wäre also unfair, wenn wir jetzt das auf Gesetzesstufe wieder rückgängig machen würden, auch wenn es nur teilweise wäre. Es wäre unfair. Ich bin kein Fischer, aber ich habe den Eindruck, die Fischer würden zum dritten Mal eine Volksinitiative lancieren und sie auch bei einem allfälligen Gegenvorschlag nicht mehr zurückziehen, weil sie wirklich kein Vertrauen mehr in unseren Rechtsstaat haben könnten.

Deswegen ersuche ich Sie mit der Minderheit der Kommission, diese Motion abzulehnen. Es ist, noch vor einer gesetzgeberischen Frage, eine Frage von Treu und Glauben.