Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-12-03
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-12-03
Wortprotokoll
Selbstverständlich unterstütze ich das Abkommen ebenfalls. Es will den Einsatz toxischer und damit für den Menschen gefährlicher Substanzen reduzieren und deren negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringern.
Ich möchte allerdings auf einen wichtigen Nebenpunkt hinweisen. Ich habe dabei keine direkte Interessenbindung, aber 7 Kilometer von meinem Wohnort entfernt befindet sich die Firma Batrec. Sie war früher primär ein Batterien-Recycler, heute ist sie einer der drei weltweit grössten Quecksilber-Recycler. Sie gilt als technische Perle und beschäftigt siebzig Mitarbeiter. 95 Prozent der zu rezyklierenden Stoffe stammen aus dem Ausland. Für den Import dieser Stoffe braucht es Spezialbewilligungen. In Wimmis werden jährlich 25 Tonnen Quecksilber aus Recycling gewonnen, und dieses Quecksilber wird grösstenteils wieder ins Ausland verkauft. Alle Verkäufe werden seit 2014 gegenüber dem Bafu freiwillig offengelegt, und der Verkauf und die Anwendung erfolgen bereits heute im Sinne von Minamata.
Der Vorlage ist zu entnehmen, dass eines klar ist: Auch wenn das Abkommen einmal in Kraft ist und umgesetzt wird, wird nicht vollständig auf Quecksilber verzichtet werden können. Es ist klar, dass das Abkommen neue Quecksilberminen verbietet und dass der Betrieb bestehender Minen befristet werden soll. Woher wird also in Zukunft das Quecksilber kommen? Zu 100 Prozent aus Recycling. Genau dieses Recycling wird in Wimmis von der Batrec als einem der drei weltweit wichtigsten Recycler angeboten, auf hohem technischen Stand, unter Einhaltung hoher Umweltstandards und bestens kontrolliert.
Das Abkommen erlaubt ausdrücklich den Export von Quecksilber unter der Voraussetzung, dass der Importstaat vorgängig schriftlich zustimmt und dafür sorgt, dass das Quecksilber nur eine dem Abkommen entsprechende Verwendung erfährt. So weit, so gut. Gemäss Botschaft will der Bundesrat den Export von rezykliertem Quecksilber auf Verordnungsstufe schrittweise reduzieren, wenn das Abkommen in Kraft ist; dies in einem Umfeld, in dem die weltweite Nachfrage nach umweltgerecht rezykliertem Quecksilber zunehmen dürfte. Der Bundesrat begründet dieses Vorhaben damit, dass das Angebot an Quecksilber schrittweise reduziert und verknappt werden soll.
Diese Absicht kann ich noch nachvollziehen. Nur, was passiert, wenn die Schweiz gar nicht mehr rezyklieren würde? Es würde andernorts gemacht - vielleicht bei niedrigeren Umweltstandards und weniger gut kontrolliert -, denn Bedarf wird es auch künftig geben. Was passiert, wenn andere Länder, die ebenfalls Quecksilber recyclen, keine Reduktion oder Streichung des Exports vorsehen? Was passiert, wenn in anderen Ländern neue Kapazitäten aufgebaut werden? Die Arbeitsplätze in der Schweiz wären verloren, die zirkulierende Quecksilbermenge bliebe gleich. Ich meine, es kann nicht sein, dass wir unser hier aufgebautes Know-how und Arbeitsplätze vernichten und den Untergang der Batrec in Kauf nehmen, ohne dass sich damit weltweit wirklich etwas an der Problematik verändert.
Länder, die selber keine Betriebe wie die Batrec haben und nichts zu verlieren haben, können leicht Exportverbote aussprechen. Es kann aus einer Gesamtsicht durchaus Sinn machen, die Exportmenge schrittweise zu reduzieren. Ich plädiere einfach für etwas Zurückhaltung. Wir dürfen Reduktionsmassnahmen nach meiner Auffassung erst ergreifen, wenn Gewähr geboten ist, dass damit weltweit die Situation [PAGE 1161] wirklich verbessert werden kann. Meine Erwartung an Bundesrat und Verwaltung ist daher: Es braucht eine vernünftige Umsetzung unter Beobachtung der internationalen Entwicklung, es braucht ein Vorgehen auf lange Sicht, in planbaren Schritten. Es darf nicht sein, dass wir im Sinne eines Musterschülers einseitig Arbeitsplätze und Know-how opfern. Ich zähle darauf, dass man dies im Auge behält.