Hösli Werner · Ständerat · 2015-12-03
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-03
Wortprotokoll
Wie schon erwähnt, haben beide Räte eine Kommissionsmotion zur Überarbeitung der Gewässerschutzverordnung und deren Richtlinien überwiesen, und der Bund ist nun zusammen mit der BPUK an diesen punktuellen Anpassungen. Diese Motion war eigentlich nur noch die parlamentarische Absegnung eines Prozesses, der wegen gerichtlicher Entscheidungen bezüglich der Nichtberücksichtigung von Merkblättern sowieso kommen musste. Eine erste Tranche von daraus resultierenden Massnahmen wird nun ab 1. Januar 2016 umgesetzt. Jedoch, und da war man sich in der Kommission mehr oder weniger einig, sind wir auch mit den Anpassungen noch nicht da, wo wir eigentlich hinmöchten, ja, ich meine sogar, hinmüssten.
Unsere Kommission wurde darüber informiert, dass nun die zweite Tranche in Bearbeitung ist, um weiteres Konfliktpotenzial abzubauen. Da geht es um Zulassungen von Kleinanlagen der Gewässernutzung in bebauten Gebieten oder um die zonenkonforme Überbauung von Baulücken. Weiter werden Diskussionen über die Zulassung der landwirtschaftlichen Nutzung von kleinen Landstreifen jenseits von Verkehrsanlagen geführt, und man erwägt den Verzicht auf Gewässerraumausscheidungen bei Schluchten oder ganz kleinen Gewässern. Entschuldigen Sie diese Bemerkung, aber wenn man im Nachhinein feststellt, dass man bei Schluchten auf Gewässerraumausscheidungen verzichten sollte, ist man von der Praxis nicht weit, sondern meilenweit entfernt, und die Vertrauenswürdigkeit ist für mich kaum steigend. Für mich wird daraus klar, dass das eigentliche Problem dieser Gewässerraumausscheidungen auch in dieser zweiten und letzten Tranche nicht oder nicht genügend thematisiert ist. Das sind nämlich die grossen Bewirtschaftungs- und Nutzungseinschränkungen für die Landwirtschaft - vor allem, aber nicht nur im Berggebiet - oder die Frage einer differenzierten Handhabung in Situationen, wo vielerlei Gewässer ebenso viele Gewässerräume erfordern [PAGE 1168] und dadurch ganz grundsätzlich die raumplanerische Nutzung eingeschränkt wird.
Wenn wir in dieser Frage in absehbarer Zeit Akzeptanz wollen, sollten wir diese Motion Müller Leo unbedingt annehmen - dies, damit wir uns noch einmal in Ruhe und differenziert überlegen können, innerhalb welcher Parameter wir die Zuständigkeit der Kantone stützen. Eine solche, aufgrund der gemachten negativen Erfahrungen notwendig gewordene Prüfung der Gesetzesbestimmungen hat gar nichts mit dem Rückzug der Initiative "Lebendiges Wasser" zu tun, im Gegenteil: Wir sind aufgrund der vielen Standesinitiativen - St. Gallen, Luzern, Schaffhausen, Uri, Nidwalden, Graubünden, Aargau, Zug und Schwyz - und der tatsächlich vorhandenen Probleme sogar dazu verpflichtet.
Auch im Kanton Glarus gibt es sehr grosse Probleme mit diesen Bestimmungen, auch wenn wir keine Standesinitiative eingereicht haben. Unsere Kommission hat bei der Bearbeitung dieses Themas ja in Appenzell bei unserem Präsidenten getagt, und auch von dort wurde keine Standesinitiative eingereicht. Beim Abendessen haben wir dann aber gehört, mit welchem - ich bin fast versucht zu sagen: - Flehen der Landammann uns ersucht hat, in dieser Sache aktiv zu werden. Das einfach salopp beiseitezuschieben könnte nicht ungerechtfertigt auch mit "parlamentarische Arroganz" betitelt werden. Nur weil das Parlament im Hinblick auf eine Initiative einen unpraktikablen Kompromiss eingegangen ist, heisst das noch lange nicht, dass nun alle davon Betroffenen zu schweigen und es zu akzeptieren haben. Das wären ja ganz neue Töne in unserem Lande Schweiz. Auch das Parlament macht Fehler - und dann hat halt leider der Bundesrat in gewissen Verordnungen auch Fehler gemacht. Ich stelle das nicht an den Pranger. Aber ich wehre mich dagegen, dies einfach so hinzunehmen.
Eigentlich wäre es ja schon nach Artikel 36a des geltenden Gewässerschutzgesetzes klar, dass die Kantone die Hoheit haben. Denn dort steht ganz zuerst: "Die Kantone legen nach Anhörung der betroffenen Kreise den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer fest." Absatz 2 dieses Artikels besagt dann aber, dass der Bundesrat die Einzelheiten regelt. Bei diesen vom Bundesrat geregelten Einzelheiten wird nun zu viel über den gleichen Leisten geschlagen, sodass die Städte, die Agglomerationen, das Flachland, das Voralpengebiet oder die Alpen- und Bergtäler zu wenig auf die topografischen und die geografischen Unterschiede eingehen können, was für mich, logisch betrachtet, unbedingt nötig wäre.
Gerade bei solchen Themen können auch in einem vom Bund festgelegten Grobraster - da habe ich mit niemandem in diesem Saal eine Differenz - nur eigene Kantonslösungen letztlich zum Frieden beitragen. Dies hat das Gesetz so auszusagen.
Wir haben am Dienstag beim Budget viel über die Landwirtschaft, die Finanzen und über nach meiner Ansicht zu teure Regulierungen gesprochen. Die jetzige Lösung im Gewässerschutzgesetz und in der dazugehörigen Verordnung ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Lassen Sie doch den Berglandwirten den noch einigermassen nutzbaren Boden. Wenn der Fluss überläuft, tut er das halt. Das ist schon seit über hundert Jahren so und stellt kein Problem dar. Man hat sich darauf eingerichtet. Aber das ist immer noch besser, als in vermeintlich schlauer Voraussicht Gewässerräume zu schaffen, die nicht mehr richtig genutzt werden können, und dann den Landwirten dafür wieder jährlich Abgeltungen zu entrichten. Das ist doch ein unglücklicher Verwaltungsakt erster Güte! Es geht bei dieser Frage nicht nur um die Landwirte, es geht auch um Zonenzuordnungen und um Eigentumsrechte.
Ich bitte Sie, die Motion Müller Leo anzunehmen, damit diese Fragen nach all dem zerschlagenen Geschirr nochmals in aller Breite diskutiert werden können. Ich meine, wir als Ständeräte sollten dies auch angesichts der vielen Standesinitiativen tun.