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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2002-03-06

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-06

Wortprotokoll

Die Antwort des Bundesrates auf das Postulat der SVP-Fraktion für Rückweisung des Flüchtlingsberichts der Kommission Bergier sagt uns, dass der Bericht gewisse Sichtweisen in den Vordergrund stelle und auch Lücken und Mängel aufweise. Diese Sicht und Beurteilung des Bundesrates ist für uns arg schönfärberisch, ja inakzeptabel. Der Flüchtlingsbericht ist in Tat und Wahrheit absolut ungenügend; teilweise muss er als wissenschaftlich geradezu wertlos bezeichnet werden.

Welches war denn der Auftrag des Parlamentes an die so genannte Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK)? Von diesem Auftrag und vom Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 gehen wir in dieser Sache aus. Es ging darum, dass diese Kommission "Umfang und Schicksal von Vermögenswerten aller Art" im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik wissenschaftlich untersuchen sollte. Diesen Auftrag hat die UEK gerade mit dem Flüchtlingsbericht in keiner Weise erfüllt. Man scheute eigene Forschungsanstrengungen. Es fehlte in dieser Kommission schlicht am notwendigen ökonomischen und bankenspezifischen Wissen. Dazu betrieben die Forscher teilweise ihre privaten Hobbys; sie waren neben dieser Kommissionsarbeit auch publizistisch tätig.

Selbst eine relativ rasche, ja sogar oberflächliche Durchsicht des Berichtes zeigt: Der Bericht hält einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand, und das hat ernste Konsequenzen für unser Land. Falls die Schweiz nämlich in näherer oder fernerer Zukunft erneut Zielscheibe von internationaler Kritik im Zusammenhang mit dem Flüchtlingswesen im Zweiten Weltkrieg werden sollte, hätte unser Land trotz gewaltigem Finanzaufwand und Beschäftigung zahlreicher Wissenschafter im Moment keine brauchbaren Grundlagen. Wichtige Fakten, die für die Schweiz sprechen würden, bleiben unerwähnt. Das würde natürlich unsere Interessenwahrung im Krisenfall erschweren.

Andererseits - dies sollte gerade den Kritikern der schweizerischen Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg sehr zu denken geben - werden auch mehrere überaus fragwürdige und dunkle Seiten der Schweizer Flüchtlingspolitik nicht beleuchtet, und das wiederum kann Anlass zu neuen Streitigkeiten geben.

Überhaupt nicht erwähnt werden im Flüchtlingsbericht die Leistungen des Bundes für das Flüchtlingswesen zwischen 1939 und 1950. Sie betrugen 128 Millionen Franken. Das war sehr viel mehr als das, was die privaten Hilfswerke aufgewendet haben.

Weiter ist unter den Angaben der Hilfswerke unklar, welche Beiträge bei diesen Hilfswerken von der öffentlichen Hand stammen. Dann wiederum wird die so genannte Solidaritätsabgabe, die eine Leistung der Flüchtlinge war, falsch unter den Subventionen der Behörden aufgeführt. Im Bericht wird - das ist besonders gravierend - kein Unterschied gemacht zwischen den Emigranten einerseits, die praktisch ausschliesslich von den Hilfswerken finanziert wurden, und den Zivilflüchtlingen andererseits, die praktisch ausschliesslich vom Bund finanziert wurden.

Eine solche Darstellung der Finanzierungen ist völlig sinnlos und unbrauchbar. Der Ludwig-Bericht von 1957 hat aufgezeigt, dass die Schweiz für Unterstützung von Flüchtlingen und Kriegsgeschädigten im Ausland nach 1944 372 Millionen Franken aufgebracht hat; dies wird mit keinem Wort erwähnt. Die finanziellen Leistungen des Bundes nach Kriegsende werden überhaupt nicht berücksichtigt, auch nicht die Finanzierung der Flüchtlinge, die im Land verblieben sind.

Dann gibt es aber dunkle Punkte für unser Land, die wir in diesem Bericht nicht finden. Zum Beispiel, was die Flüchtlinge für ihre privaten Unterkünfte in Hotels, Heimen und Pensionen selber bezahlt haben. Ebenso wird die unglaubliche Praxis des Bundes nicht thematisiert, Wiedergutmachungsleistungen der Bundesrepublik an die Opfer für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Schweiz nachträglich einzufordern.

Was die Hinterlegungspflicht für Flüchtlingsvermögen betrifft, ist weder die Rolle des EJPD noch die Zahl der betroffenen Flüchtlinge dargestellt; auch ist weder die Art noch der Umfang der Vermögen noch deren Verwendungszweck irgendwie brauchbar ausgewiesen, obwohl ja diese Kommission in sämtliche Bankakten Einblick hatte. Das ist ausserordentlich bedauerlich. Die Rolle der Schweizerischen Nationalbank als Treuhandstelle des Justiz- und Polizeidepartementes bei der Verwaltung dieser Flüchtlingsvermögen wird auch nicht aufgeführt; ebenso wenig die zinslose Führung der Flüchtlingskonten.

Die Aufführung all dieser Dinge wären ausserordentlich notwendig, damit wir künftig ein Instrument hätten, um Klarheit über die damalige finanzielle Situation und über die wirklichen Verhältnisse im Zusammenhang mit den Flüchtlingsvermögen zu haben.

Die SVP-Fraktion fordert Sie auf, das Postulat zu überweisen.

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