Lexipedia

Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-03

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Zur Interessenlage: Ich bin Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes. Die Worte meines Vorredners habe ich wirklich wie warme Honigmilch getrunken. Ich danke Ihnen, Kollege Lombardi, und möchte, ohne zu übertreiben, sagen: Ich hätte kein Problem, diesen seinerzeitigen Gegenvorschlag "Lex Lombardi" zu nennen.

Werner Luginbühl hat die Ergebnisse der Untersuchungen der GPK-NR erwähnt - 3400 Hektaren Kulturlandverlust pro Jahr. Da wäre ich als Bauer oder sogar als Bauernbürokrat auch beunruhigt. Dem seinerzeitigen Bericht der UREK-SR, der dann zu dieser "Lex Lombardi" geführt hat, habe ich die Zahlen entnommen: Für Revitalisierungen der Flüsse 2000 Hektaren in einem Mehrgenerationenprojekt, man sprach von achtzig Jahren, das ergäbe einen Kulturlandverlust von 25 Hektaren pro Jahr. Das wären 0,73 Prozent des jährlichen Kulturlandverlustes. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie ein gravierendes Problem haben, dann müssen Sie nicht bei diesen 0,73 Prozent ansetzen, sondern dann müssen Sie bei den verbleibenden über 99 Prozent ansetzen. Im Zusammenhang mit dieser Untersuchung der GPK-NR habe ich eine Schlagzeile gesehen: "Bauern auch schuld am Kulturlandverlust". Offenbar ist die Landwirtschaft selbst für einen ganz beträchtlichen Teil des Kulturlandverlustes verantwortlich, das aus begreiflichen Gründen: Man will neue Ställe oder neue Scheunen bauen. Aber das Problem dort aufzuhängen, mit diesen 0,73 Prozent die halbe Welt zu enttäuschen und wahnsinnig zu machen, das ist der falsche Weg. Wahrscheinlich wäre mehr gewonnen, wenn man [PAGE 1170] etwas bewusster im eigenen Wirkungsbereich mit diesem Kulturland umgehen würde. Das zum einen.

Ein zweiter Punkt bei diesen Gewässerräumen ist ja die extensive Bewirtschaftung - das ist von Herrn Hösli erwähnt worden. Ich glaube, da gibt es Möglichkeiten, Lösungen zu suchen; da könnte man sich ja auch zusammensetzen, um gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung zu suchen. Diese liegt aber sicher nicht im Gewässerschutzrecht, sondern eher im Agrarrecht.

Wenn ich nun die Antwort des Bundesrates auf die Motion lese, sehe ich, dass er schreibt: "Die Diskussionen in den parlamentarischen Beratungen und in den Kommissionen basierten immer auf den Werten, die nun in der Gewässerschutzverordnung übernommen wurden ... Sie wurden vom Bund bereits in den Jahren 2001 und 2003 in entsprechenden Richtlinien publiziert und sind gesamtschweizerisch beim Hochwasserschutz etabliert." Eigentlich sind diese Gewässerräume also bereits 2001 und 2003 über Richtlinien definiert worden und im Rahmen dieser "Lex Lombardi"-Geschichte in die Verordnung übernommen worden. Das heisst also mit anderen Worten: Die Motion aus dem Nationalrat will nicht den Kompromiss der "Lex Lombardi" rückabwickeln, sondern will noch weiter zurück als bis zum Kompromiss, der zum damaligen Zeitpunkt abgeschlossen worden war. Wenn man sagt, die Rückabwicklung eines Gegenvorschlages sei gegen Treu und Glauben, dann muss ich sagen: Eine nachgelagerte Rückabwicklung eines Gegenvorschlages, die noch hinter den seinerzeitigen Zustand zurückgeht, ist also wesentlich mehr, als bloss gegen Treu und Glauben zu verstossen; das würde ich als rosstäuscherisch bezeichnen.

In diesem Zusammenhang kommt mir die letztwöchige Sendung "Rendez-vous" im Zusammenhang mit der Demonstration der Bäuerinnen und Bauern in den Sinn. Da hat der Präsident des Bauernverbandes mit relativ deftigen Worten Bundesrat Schneider-Ammann aufgefordert, sich gefälligst wie ein Ehrenmann zu verhalten, als ob er das nicht wäre, und den Bundesrat aufgefordert, Wort zu halten, als ob der Bundesrat einfach wortbrüchig wäre. Dann hat Herr Ritter gesagt, dass unter Bauern ein Handschlag gelte. Sehr schön - unter Fischern gilt ein Handschlag auch! Aber es gilt eben auch die Einhaltung politischer Ehrenworte, erst recht, wenn Versprechungen in einen Gesetzestext geflossen sind; dann gilt das bei Fischern eben auch. Ich muss Ihnen zu dem, was Kollege Lombardi angekündigt hat, wirklich sagen, dass die Enttäuschung bei den Fischerinnen und Fischern kolossal und wahrscheinlich auch ziemlich nachhaltig wäre.

Ohne da jetzt mit der Keule drohen zu wollen: Wer Initiativen zurückziehen kann oder wer je in der Lage war, Initiativen zurückzuziehen, der ist wahrscheinlich auch referendumsfähig - das einfach als kleiner Hinweis.

Ich wäre Ihnen also wirklich sehr verbunden, wenn wir die Spielregeln, die bisher in unserem Rat gegolten haben, auch weiterhin einhalten würden, abgesehen davon, dass unser Rat mit der Motion 15.3001 ja tätig geworden ist. Es besteht hier also kein Handlungsbedarf. Ich bitte Sie in Übereinstimmung mit der BPUK, mit der Versicherungsbranche - denn diese befürchtet Folgekosten bei Überschwemmungen -, mit ökologisch sensibilisierten Bewegungen und wahrscheinlich sogar im langfristigen Interesse der Landwirtschaft, diese Motion abzulehnen.