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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-12-03

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Wenn Sie erlauben, spreche ich nicht nur zu diesem Minderheitsantrag, der angekündigt ist, sondern auch zum Minderheitsantrag Vischer Daniel zum Nachtrag II. Erlauben Sie mir aber vorab noch eine Bemerkung zu den Anträgen der Minderheit II (Hausammann). Ich denke, das Verkehrteste, was man machen kann, ist, die Entwicklungszusammenarbeit gegen die humanitäre Hilfe auszuspielen. Das ist das, was Ihren Minderheitsanträgen letztlich zugrunde liegt.

Der Antrag meiner Minderheit III zu Position 202.A2310.0547 und der Antrag der Minderheit Vischer Daniel zu Position 202.A2310.0550 wollen erreichen, dass der Bund seine Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit nicht kürzt und für die finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen im Jahr 2016 mehr Mittel zur Verfügung stellt. Das Jahr 2015 ist geprägt von einem ungeheuren Elend - von Hunderttausenden, ja Millionen von Flüchtlingen. Ein kleiner Teil sucht den Weg nach Europa. Es ist [PAGE 2023] davon auszugehen, dass das auch im kommenden Jahr so sein wird. Das ist für die Schweiz und die anderen europäischen Länder eine grosse Herausforderung. Das genaue Ausmass kennt allerdings niemand. Um die Ursachen anzugehen, ist es richtig und wichtig, die Bedingungen in den Herkunftsländern zu verbessern.

Das Instrument der Schweiz dafür ist die Entwicklungszusammenarbeit. Diese Hilfe ist auf längere Frist angelegt. Das Ziel ist, dass Krisen nicht entstehen oder sich weniger krass entwickeln. Die Entwicklungszusammenarbeit soll grossen Risiken entgegenarbeiten und zu einer politischen und wirtschaftlichen Stabilität in den Partnerländern beitragen. Sie verstetigt die Unterstützung struktureller Verbesserungen in den Partnerländern.

Doch der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission wollen diese Mittel im Budget 2016 kürzen. Wir Grünen halten das für verkehrt, ja für kontraproduktiv. Das kurzfristig Eingesparte holt uns auf längere Frist in Form von politischen und wirtschaftlichen Instabilitäten in den betreffenden Ländern wieder ein. Wir sehen schon, dass der Bundesrat in einem Dilemma ist. Zum einen wird er zum Sparen verpflichtet, zum andern hat er den Auftrag, im Budget 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe einzustellen. Alles miteinander zu erfüllen geht nicht. Wir Grünen entscheiden uns im konkreten Fall im Interesse der Notleidenden für die Entwicklungshilfe. Die Schweiz muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehört die Erfüllung der 0,5-Prozent-Quote, und zwar jetzt. Auf mittlere Frist muss die Schweiz eine Quote von 0,7 Prozent erreichen, wie das die Uno vorsieht. Mit diesen Investitionen kann die Situation einer Vielzahl von Menschen kurzfristig und auf längere Sicht massiv verbessert werden, und es entlastet auf längere Frist die Budgets für humanitäre Krisensituationen.

Aus diesen Gründen widersetzen sich die Grünen allen Kürzungsanträgen: denen des Bundesrates und erst recht denen der Minderheiten, die noch weiter gehen wollen. Wir bitten Sie, dem Antrag unserer Minderheit III zuzustimmen.

Doch auch bei der humanitären Hilfe wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission nicht leisten, was die Not der Menschen in den Krisenländern und in den Flüchtlingscamps sowie die privilegierte Situation unseres Landes nahelegen. Trotz der Entwicklungszusammenarbeit gibt es immer wieder Krisen, für die es einen Soforteinsatz braucht. Krisen, wie sie jetzt im Nahen Osten oder am Horn von Afrika stattfinden, bleiben möglich. Treten sie auf, muss die Schweiz rasch und unbürokratisch helfen können. Dafür braucht es genügend Finanzmittel.

Der Betrag gemäss Antrag des Bundesrates im Nachtrag II ist in unseren Augen zu niedrig angesetzt, wir beantragen deshalb mit der Minderheit Vischer Daniel, den Nachtragskredit zu erhöhen.