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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-12-03

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-12-03

Wortprotokoll

Sie haben jetzt die Minderheitsanträge erläutert bekommen. Sie haben auch mitbekommen, dass drei Amtsstellen von den Kürzungsanträgen betroffen wären.

Erlauben Sie mir folgende Überlegungen, zuerst zum Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau: Dort sind zwei Minderheitsanträge eingereicht worden. Die Minderheit Gysi will um eine Stelle aufstocken, sie will eine zusätzliche Vollzeitstelle schaffen und ihr den konkreten Auftrag geben, vermehrt Lohnkontrollen im Beschaffungswesen durchzuführen. Der Hinweis auf die Verfassungsgrundlage und die entsprechenden Gesetze ist zu Recht gemacht worden. Es gibt nach wie vor Lohnunterschiede, auch wenn man sagen muss, dass diese je nach Branche auch unterschiedlich sind. Es sind nicht alle Branchen von dieser Feststellung gleich betroffen.

Es ist aber auch wichtig zu berücksichtigen, dass der Bundesrat entschieden hat, wie er die Einhaltung der Lohngleichheit in den Unternehmen verbessern will: Er will nämlich Lohnkontrollen in Unternehmen, welche mehr als fünfzig Angestellte haben, intensivieren und dort zusätzlich Kontrollen durchführen. Das ist viel umfassender und viel wirkungsvoller, als wenn man sich, wie von der Minderheit beantragt, nur auf das öffentliche Beschaffungswesen beschränkt. Der Bundesrat braucht für seine Umsetzung der Massnahme keine Stelle in diesem Bereich, im Büro für Gleichstellung. Deshalb wird die grünliberale Fraktion den Budgetposten so belassen, wie er vom Bundesrat beantragt worden ist.

Auf der anderen Seite will eine Minderheit eine Reduktion der Ausgaben für die Massnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau um 2 Millionen Franken. Es wurde auf den Bericht über die Finanzhilfen im Bereich des Gleichstellungsgesetzes hingewiesen mit der Aussage, dass etwa die Hälfte des Geldes - das entspricht auch dem beantragten Kürzungsbetrag - in Förderprojekte fliesse und die andere Hälfte in sogenannte Subventionen oder eben in Transferzahlungen an Kantone und Gemeinden, wenn Sie mir [PAGE 2031] erlauben, das so kurz zusammenzufassen. Die SVP will nun solche Transferzahlungen stoppen und die Position um 2 Millionen Franken kürzen. Diese Kürzung können wir sicher nicht mittragen.

Das gilt auch für die Kürzung beim Bundesamt für Kultur. Es ist erläutert worden: Die Mittel sollen um 50 Millionen Franken reduziert werden, das entspricht rund 40 Prozent. Das ist als Querschnittkürzung vorgesehen, der Bundesrat soll also entscheiden, wo genau diese 50 Millionen Franken gekürzt werden sollen. Wir haben heute bereits mehrmals über Querschnittkürzungen und deren Sinn und Unsinn gesprochen, ich brauche das nicht zu wiederholen.

Sicher ist die staatliche Kulturförderung wichtig. Sie ist aber auch komplementär und in gewissen Bereichen sogar subsidiär zu anderen Unterstützungen: Wirtschaft und Privatpersonen unterstützen die Kultur bereits heute sehr grosszügig im Rahmen von verschiedenen Sponsoringaktivitäten. Das haben wir auch in der Diskussion zur Kulturbotschaft in der Sommersession ausgiebig debattiert, und als Ergebnis ist die Kulturbotschaft grossmehrheitlich angenommen worden. Heute stelle ich fest, dass das Budget 2016, das der Bundesrat vorgelegt hat, diesem Beschluss auch entspricht.

Auch zu den Kürzungen beim Bundesamt für Statistik brauche ich mich nicht gross zu äussern. Für diesen Antrag gilt sinngemäss dasselbe wie für die Minderheitsanträge beim Bundesamt für Kultur und beim Gleichstellungsbüro: Wir können sie nicht mittragen.

Ich fasse zusammen: Lehnen Sie alle Minderheitsanträge ab, und unterstützen Sie die Mehrheit! Wir tun das auch.