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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-07

Wortprotokoll

Beginnen wir mit dem "Schoggi-Gesetz". Das ist eine Diskussion, die wir jedes Jahr gerne wieder führen. Und wir kommen immer wieder zum Schluss, dass es richtig ist, ein Ziel anzustreben, aber auch richtig zu budgetieren, und zwar mit einem Nachtragskredit zum Zeitpunkt, in dem man dann weiss, welches die Werte sind. Das haben wir in den letzten Jahren getan. Ich möchte Sie bitten, das auch hier zu tun. Wir können heute nicht sagen, wie gross die Preisdifferenz sein wird. Wir können heute nicht sagen, wie viel es als Ausgleich brauchen wird. Abgesehen davon ist auch nicht in Stein gemeisselt, dass immer der ganze Preisausgleich erfolgen muss. Heute gleichen wir bei den Milchpreisen 85 Prozent aus und beim Getreide 100 Prozent, das ist der Status quo. Sie können Anfang nächstes Jahr im Rahmen eines Nachtragskredites darüber diskutieren, was und wie viel dann auszugleichen sein wird. Heute kann man das nicht sagen. Auch wenn Sie den Kredit erhöhen, können Sie nicht sagen, wie viel Sie damit ausgleichen. Damit sind wir bei der gleichen Diskussion wie im Asylbereich, wo wir gesagt haben, dass man zwar irgendwelche Zahlen aufnehmen kann, es aber keinen Sinn macht, weil die wirklichen Zahlen erst am Ende dieses Jahres bekannt sein werden. Dann lohnt es sich, wie wir es letztes und dieses Jahr getan haben, die effektiven Zahlen mittels einer Nachmeldung zum Nachtragskredit einzusetzen.

Im Übrigen, das wurde gesagt, haben wir auch anderswo etwas getan, was der Landwirtschaft sehr zugutekommt. In die Swissness-Vorlage ist aufgenommen worden, dass Produkte, die unter dem Swiss-Label fahren, einen Anteil von 100 Prozent Milch aus Schweizer Produktion aufweisen müssen. Das ist viel mehr als das, was am Anfang in der Swissness-Vorlage enthalten war. Auch das dient der Landwirtschaft - dort, wo sie Milch produziert. Ich möchte damit sagen, dass man sehr viel für die Landwirtschaft unternimmt. Beim "Schoggi-Gesetz" ist es richtig, die Situation dann zu beurteilen, wenn man sie kennt - das wird Ende 2015, Anfang 2016 der Fall sein -, aber nicht jetzt, da man sie noch nicht kennt.

Ich möchte Sie daher bitten, den Entwurf des Bundesrates aufzunehmen.

Zu den Direktzahlungen: Was machen wir jetzt im Bereich der Direktzahlungen, was schlagen wir Ihnen vor? Wir schlagen Ihnen vor, eine Teuerungskorrektur zu machen, einen Teil der Teuerung, die seit 2009 jedes Jahr eingerechnet wurde, insgesamt 8 Prozent bis 2015, aber nicht eingetreten ist, zu korrigieren, und zwar 2,2 Prozent - nicht 8 Prozent. Das machen wir in anderen Bereichen auch, wo es nichtgebundene Beiträge sind. Es ist durchaus gerechtfertigt, dass wir das machen. Herr Nationalrat Leo Müller hat gesagt, wir hätten in der Agrarpolitik 2014-2017 praktisch einen Vertrag gemacht und dort die Beträge festgelegt. Ja, das ist so, man hat einen Zahlungsrahmen festgelegt, Nominalwerte aufgenommen und ist davon ausgegangen, dass diese Nominalbeträge jährlich um 1,1 Prozent sinken würden, bis auf einen realen Wert, der dann eben diesen 1,1 Prozent entsprechen würde. Was wir heute im Bereich der Direktzahlungen vorschlagen, ist nicht eine Reduktion von 1,1 Prozent gegenüber den damaligen Realwerten, sondern es ist eine Reduktion von 0,2 Prozent gegenüber den Nominalwerten, die wir aufgenommen hatten, also weniger als das, was eigentlich damals real mitberechnet wurde, als wir miteinander die Agrarpolitik 2014-2017 diskutierten.

Von daher erscheint es dem Bundesrat gerechtfertigt, diese geringfügige Korrektur von 2,2 Prozent zu machen, zumal man ja auch zu berücksichtigen hat, dass der landwirtschaftliche Strukturwandel jährlich etwa 2 Prozent ausmacht und dass pro Betrieb dann entsprechend zu Recht auch mehr Beiträge ausbezahlt werden. Natürlich kann man sagen, es sei auch mehr Fläche zu bewirtschaften, aber grössere Betriebe können pro Flächeneinheit tendenziell günstiger produzieren als kleinere Betriebe. Der Antrag des Bundesrates ist absolut gerechtfertigt und entspricht auch dem Vertrag, den man ursprünglich einmal abgeschlossen hat.

Zur Frage der Investitionskredite Landwirtschaft: Sie wollen die Investitionskredite Landwirtschaft erhöhen und das dann beim SBFI gegenfinanzieren bzw. jene Mittel reduzieren. Ich [PAGE 2056] möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir in mehreren Etappen die Mittel zugunsten des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau aufgestockt haben und das dann bei den Investitionskrediten Landwirtschaft kompensiert haben. Jetzt möchten Sie von diesem Meccano wieder wegkommen und an einem anderen Ort kompensieren, beim SBFI. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass das eine glückliche Idee ist.

Zum Minderheitsantrag, die Mittel für Schweiz Tourismus aufzustocken: Wir möchten Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist so, die Tourismusbranche ist im Moment in einer sehr schwierigen Situation. Es ist allerdings nicht richtig, "die Tourismusbranche" zu sagen. Ein Teil der Branche, nicht der Städtetourismus, sondern der Bergtourismus, hat im Moment grosse Schwierigkeiten. Aber wir haben ja schon Verschiedenes unternommen, um den Tourismus zu stützen, u. a. haben wir mit zusätzlichen Mitteln auch ein touristisches Impulsprogramm zur Förderung von Innovation, Zusammenarbeit, Wissensausbau im Tourismus lanciert. Wir sind nicht der Auffassung, dass eine weitere Erhöhung sinnvoll und richtig ist.

Zur Exportförderung: Da möchte ich Ihnen sagen, dass bereits der Entwurf des Bundesrates eine Erhöhung von 1,1 Prozent vorsieht und die vorgesehenen Mittel durchaus den Bedarf abdecken. Auch hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.