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Gössi Petra · Nationalrat · 2015-12-07

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Wir stecken in der Differenzbereinigung, nachdem beide Räte dem Grundsatzentscheid, nämlich dem Wechsel von einer Verwirkungsfrist zu einer Ordnungsfrist, mit deutlicher Mehrheit zugestimmt haben. Wird die Ordnungsfrist verpasst, wird neu weder die Verrechnungssteuer im ordentlichen Verfahren erhoben, noch fällt ein Verzugszins von 5 Prozent auf der 35 Prozent betragenden Verrechnungssteuer an. Neu kann jedoch eine Busse erhoben werden, falls die Ordnungsfrist verpasst wird. Diese Punkte sind alle nicht mehr strittig.

Differenzen bestehen hingegen noch hinsichtlich der Höhe und der Ausgestaltung der Busse sowie hinsichtlich einer allfälligen Rückwirkung der neuen Regelung. Auch wenn wir über den ersten Punkt heute nicht abstimmen können, ist es mir dennoch ein Anliegen, zwei Sätze dazu zu sagen: Aktuell verweist der Entwurf auf einen Artikel, der im Fall von objektiver Steuerhinterziehung zum Tragen kommt. Da wir es hier nicht mit Steuerhinterziehung zu tun haben und der Wechsel ins Steuerstrafrecht meines Erachtens problematisch ist, hoffe ich, dass der Ständerat diesbezüglich eine verträglichere Lösung findet.

Im Weiteren ist noch die Rückwirkung in Artikel 70c umstritten; darüber können wir heute abstimmen. Die FDP-Liberale Fraktion ist einstimmig für die Fassung der Mehrheit der Kommission und damit für eine Rückwirkung. Da die vorliegende Rückwirkung zugunsten der Steuerpflichtigen wirkt, erachten wir sie nicht als problematisch. Aus diesem Grund ist sie auch nicht mit der Rückwirkung vergleichbar, die bei der Erbschaftssteuer-Initiative postuliert wurde. Zudem wird mit einer Rückwirkung dem Umstand Rechnung getragen, dass auf nichtgeschuldete Steuern auch kein Verzugszins erhoben werden kann. Ein Blick auf die Höhe der Verzugszinsen, welche seit 2013 eingezogen wurden, legt nahe, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Praxis seit dem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2011 geändert hat: Im Jahr 2011 wurden 39 Millionen Franken Verzugszinsen eingezogen, im Jahr 2012 waren es 32 Millionen Franken. Im Jahr 2013 waren es 323 Millionen Franken, die als Verzugszinsen in die Bundeskasse flossen, dies, ohne dass die Steuerverwaltung diese Praxisänderung in einem entsprechenden Rundschreiben angezeigt hätte. Das bedeutet, dass die Wirtschaft und die Steuersubjekte über die Änderung der Praxis nicht informiert waren und folglich auch nicht mit der konsequenten Auferlegung von Verzugszinsen rechnen mussten.

Dies sind die hauptsächlichen Gründe, weshalb die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der Mehrheit der Kommission unterstützt.