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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-12-07

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Im Gegensatz zum soeben behandelten Thema bin ich hier beim zweiten Vorstoss nicht sehr glücklich über die Antwort des Bundesrates und muss mich als nicht befriedigt erklären.

Der Bundesrat führt aus, dass tatsächlich ein Ungleichgewicht zwischen den Urhebern und denjenigen, welche die Leistungen dann vermarkten, vorhanden sei. Er sagt zur Video-on-Demand-Verwertung aber: "Wenn die Urheber und Interpreten bei der VoD-Verwertung für ihr Schaffen nicht oder ungenügend entschädigt werden, liegt dies nicht an [PAGE 1200] einem ungenügenden Urheberrechtsschutz, sondern daran, dass sie für die VoD-Verwertung für sie nachteilige Verträge abschliessen."

Frau Bundespräsidentin, genau das ist ja das Problem. Sie schliessen solche unbefriedigenden Verträge nicht ab, weil sie solche abschliessen wollen, sondern weil die Machtverhältnisse es so gestalten. Filmurheber treten ihre Rechte vertraglich Filmproduzenten ab, und diese wiederum sind die klar schwächere Vertragspartei, wenn global tätige Organisationen wie zum Beispiel Netflix auf den Plan treten. Dann haben die Filmurheber, insbesondere aber auch die Filmproduzenten eben nicht die gleich guten Karten. Sie sind die schwächere Partei. Dementsprechend gelingt es den global Tätigen, bessere Verträge abzuschliessen.

In dieser Situation sollte man den Filmurhebern und den Filmschauspielern als den Schwächsten in der ganzen Auswertungskette mit einem gesetzlich verankerten Vergütungsanspruch helfen. Das ist die Idee meines Vorstosses. Das ist ja nichts Neues: Beispielsweise im Mietrecht oder im Arbeitsrecht werden auch diejenigen besser geschützt, welche die schwächere Partei sind. Wer mit geschützten Werken ein Geschäftsmodell betreibt, soll die Urheber an den Verwertungserlösen beteiligen. Wenn dies vertraglich eben nicht klappt, braucht es entsprechende Anpassungen im Urheberrechtsgesetz, eben einen gesetzlichen Vergütungsanspruch.

Ich denke, dass dieses Thema sicher noch im Rahmen der Gesetzgebung, die jetzt angestossen worden ist, zu diskutieren sein wird. Ich werde den Vernehmlassungsentwurf gespannt studieren und mir dann erlauben, in dieser Frage weiter aktiv zu sein.

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