Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-07

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar im Verhältnis von 13 zu 11 Stimmen.

Die Frage ist nicht, ob wir irgendjemanden, der eine der in der Initiative angeführten kriminellen Taten begeht, schützen wollen, sondern die Frage ist, ob der zwingende Entzug des Bürgerrechts einen Sicherheitsgewinn mit sich bringt und ob ein Handlungsbedarf besteht oder ob damit nicht vielmehr bloss eine Symbolhandlung vorgenommen würde.

Die Mehrheit der Kommission ist erstens der Auffassung, dass eine zwingende Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts unter anderem bewirken würde, dass eine Person, die im Ausland Straftaten begeht - z. B. eben eine Verletzung des Kriegsvölkerrechts -, bei einer Ausbürgerung nicht mehr in die Schweiz ausgeliefert und hier der Strafverfolgung ausgesetzt werden könnte. Zweitens ist die Mehrheit der Auffassung, unser heutiges Strafgesetzbuch biete genügend Instrumente, um eine Person, die im Ausland straffällig wird, im Inland strafrechtlich zu belangen. Drittens ist die knappe Mehrheit der Kommission zur Überzeugung gekommen, dass heute schon bestimmte Vorbereitungshandlungen und auch die blosse Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation mit Strafe bedroht sind.

Weiter ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass mit der Umsetzung dieser Initiative eine Diskrepanz bestünde zu anderen, ebenfalls zu verurteilenden Straftaten. Eine Mordtat beispielsweise würde nicht mit der Nebenstrafe des Entzugs des Bürgerrechts bedroht bzw. sanktioniert. Daraus entstünde ein Ungleichgewicht bei der Gewichtung ähnlicher Straftaten.

Ferner sind wir zum Schluss gekommen - das haben wir bereits bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gesehen -, dass terroristische Aktivitäten und Kampfhandlungen nicht definiert sind. Wir haben eine entsprechende Bestimmung bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, auch mit Zustimmung der SVP, wieder gestrichen, weil eben strafrechtlich nicht definiert ist, was terroristische Aktivitäten sind. Es geht in der Regel um Verletzungen des Kriegsvölkerrechts, und diese Verletzungen sind definiert, aber eben nicht terroristische Aktivitäten.

Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass es gefährlich ist, sich als Gesetzgeber mit einem Automatismus zur Judikative aufzuschwingen. Die Kommission ist mit 13 zu 11 Stimmen der Meinung, dass es hier wie andernorts nicht angeht, einen Automatismus zwischen einer Straftat und der Konsequenz ins Gesetz einzuführen und damit jeglichen Handlungs- und Ermessensspielraum der vollziehenden Behörde - sei es die Verwaltung, sei es ein Gericht - abzulehnen. Wir verletzen damit die Gewaltenteilung, die darin besteht, dass wir die Gesetze machen, dass die Exekutive die Gesetze ausführt und dass die Judikative beurteilt, ob die Ausführung dem Gesetz, das wir geschaffen haben, entspricht oder nicht. Der unheilvollen Entwicklung, die diese Teilung verletzt, wollen wir nicht noch weiter Schub verleihen.

Für Sie wahrscheinlich am entscheidendsten ist die Frage: Wird mit dieser Initiative ein Sicherheitsgewinn erzielt oder nicht? Ich habe mich heute Nachmittag beim Fedpol erkundigt, um wie viele Fälle es tatsächlich geht. Zurzeit ist dem Fedpol ein Fall der Doppelbürgerschaft eines Schweizers bekannt, der an dschihadistischen Aktivitäten im Ausland teilgenommen hat, und gegen diese Person ist das Ausbürgerungsverfahren gemäss geltendem Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes eingeleitet worden. Also mit anderen Worten: Der einzige bekannte Fall ist nun vom Bund an die Hand genommen worden.

Dabei kann aber nicht verkannt werden, dass es fraglich ist, ob im Sinne des geltenden Artikels 48 die Teilnahme an diesen Handlungen ohne Verurteilung bereits genügt. Und daran würde auch die parlamentarische Initiative Brunner nichts ändern, weil auch sie die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen nicht näher umschreibt. Der Bundesrat stützte sich bei der Stellungnahme zur Motion Romano 14.3705, "Aberkennung des Schweizer Bürgerrechtes bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft", auf die Beratungen des Bürgerrechtsgesetzes ab, und er kam zum Schluss, dass der heutige Artikel 48 dann zur Anwendung kommen kann, wenn die betreffende Person Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen den Staat begangen hat. Mit anderen Worten: Gestützt auf diese Materialien hat der Bund nun in diesem einzigen Fall von [PAGE 2078] Doppelbürgerschaft, der in diesem Zusammenhang bekannt ist, das Ausbürgerungsverfahren nach geltendem Recht an die Hand genommen.

Aufgrund all dieser Umstände ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass mit der parlamentarischen Initiative Brunner kein Sicherheitsgewinn zu erzielen ist und dass die heutige Bestimmung, Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes, genügt, wie der jetzt anhängig gemachte Fall belegt. Es besteht mit anderen Worten kein Handlungsbedarf.

Deswegen empfehlen wir Ihnen mit der relativ knappen Mehrheit Ihrer Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.