Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-12-07
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, dass beide Räte die Motion Fournier 11.3511 angenommen haben. Diese Motion wollte, dass eine obligatorische Erdbebenversicherung mit gesamtschweizerisch einheitlicher Prämie geschaffen wird. Der Bundesrat hat dann in der weiteren Konsultation, vor allem der Kantone, feststellen müssen, dass das auf Bundesrechtsebene nicht machbar ist und eine föderale Lösung in Form eines Konkordates im Moment ausser Reichweite ist, weil zwischen den Kantonen keine Einigkeit über die Notwendigkeit und die Form einer landesweiten Erdbebenversicherung besteht.
Für die Einführung eines Obligatoriums auf Bundesebene fehlt eine entsprechende Bundeskompetenz. Um dennoch eine obligatorische landesweite Erdbebenversicherung einführen zu können, braucht es deshalb eine neue Verfassungsgrundlage, und genau diese möchte die Initiative nun schaffen. Wir haben ja bereits die Initiantin und die Minderheitssprecherin deutscher Sprache gehört, die sehr ausführlich über die Abwägung des Schadenvolumens und über die Inhalte der einzelnen Positionen gesprochen haben.
Die Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen entschieden, dieser Initiative keine Folge zu geben. Der Hauptgrund liegt darin, dass man sich dagegen wehrt, dass einzig das Risiko des Erdbebens auf nationaler Ebene auf Verfassungsstufe angehoben werden soll, denn alle anderen Risiken sind in [PAGE 2081] einem kantonalen Konkordat geregelt. Entsprechend wäre dieses Obligatorium auf Bundesebene eben einzigartig.
In der Kommission wurde auch diskutiert, welches Risiko schlussendlich zu versichern sei: Ist es das Risiko, das der Kanton Zürich heute bereits mit rund 1 Milliarde Franken versichert hat? Ist es das Risiko von 2 Milliarden Franken des Erdbebenfonds, der von 17 Kantonen bereits geschaffen wurde? Oder wäre es das Risiko eines Jahrhundertereignisses, das bei den Gebäuden zu Schäden in der Grössenordnung von 50 oder 60 Milliarden Franken führen könnte? Ich glaube, wenn wir ein solches Ereignis versichern wollten, müssten wir entsprechende Rücklagen schaffen können. Ob dazu dann im ganzen Chaos, das in der Schweiz herrschen würde, die Notwendigkeit bestehen würde, wurde ebenfalls infrage gestellt.
Als Fazit dieser Diskussion und Darstellung kam die Kommission wie gesagt zum Entscheid, dieser Initiative nicht Folge zu geben, dies im Verhältnis von 12 zu 11 Stimmen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.