Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2015-12-08
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Es geht hier um einen wichtigen Artikel des Heilmittelgesetzes, der zwar sehr technisch ist, aber sehr bedeutende Folgen haben wird. Wir hatten bis jetzt zwei unterschiedliche Konzepte in Nationalrat und Ständerat: Der Nationalrat hat sich zweimal für die Einführung des neuen Instruments der Marktexklusivität ausgesprochen, der Ständerat hat die Marktexklusivität in der ersten Runde kategorisch abgelehnt. Der Ständerat will [PAGE 2084] stattdessen einen verlängerten Unterlagenschutz gewähren, nämlich zwölf Jahre generell und fünfzehn Jahre für pädiatrische Anwendungen.
Mit dem Beschluss des Ständerates haben wir jetzt eine Art Kompromissvariante: zwölf Jahre für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten und fünfzehn Jahre für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten, die in Übereinstimmung mit dem pädiatrischen Prüfkonzept entwickelt werden. Die Mehrheit will jetzt den Teil "pädiatrisches Prüfkonzept" aber streichen und die fünfzehn Jahre Unterlagenschutz auf einen breiteren Bereich von Arzneimitteln ausdehnen.
Ich und die SP-Fraktion anerkennen die Notwendigkeit, Innovationen in der medikamentösen Behandlung von seltenen Krankheiten angemessen zu belohnen, aber das muss ohne negative Folgen für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit weiterer Marktteilnehmer sowie für die Kostenentwicklung geschehen. Das haben wir auch in den vorangehenden Runden, in denen wir die Verlängerung des Unterlagenschutzes unterstützt haben, immer gesagt. Wir haben die Marktexklusivität bekämpft, weil sie ein ganz neues Instrument für die Schweiz wäre, welches das ganze Anwendungsgebiet eines Arzneimittels schützen und faktisch ein staatlich geschaffenes Monopol für Pharmafirmen einführen würde.
Deshalb bleiben wir bei der Idee des Unterlagenschutzes. Aber das heisst nicht, dass wir eine weitere Ausweitung des Unterlagenschutzes auf alle Orphan-Medikamente, seien es Medikamente für Kinder oder für Erwachsene, auf fünfzehn Jahre unterstützen.
Ausserdem wird mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit der verlängerte Unterlagenschutz für Arzneimittel, die in Übereinstimmung mit dem pädiatrischen Prüfkonzept entwickelt werden, gestrichen. Mit dem Konzept des Ständerates - ein verlängerter Unterlagenschutz, nämlich zwölf Jahre generell und fünfzehn Jahre für pädiatrische Anwendungen - ist man der Pharmaindustrie entgegengekommen. Ich erinnere daran, dass der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates einen Unterlagenschutz von zwölf Jahren auf Antrag vorsah, und das für wichtige Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Krankheiten, die in Übereinstimmung mit dem pädiatrischen Prüfkonzept entwickelt werden.
Generell fünfzehn Jahre, das würde zu weit gehen. Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.