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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-12-08

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative "Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch" wurde im März 2010 eingereicht. Sie verlangt Folgendes: Die Rechtsgrundlagen seien dahingehend zu ändern, dass Fleischzubereitungen, z. B. gewürztes Fleisch, die in Kapitel 16 des Zolltarifes eingereiht sind und Fleisch aus dem Kapitel 2 des Zolltarifs konkurrenzieren, auch in Kapitel 2 eingereiht werden.

Die Begründung lautet folgendermassen: Die Importe von gewürztem Fleisch haben stark zugenommen. Dieses Fleisch wird heute in Kapitel 16 klassiert und zu einem tiefen Ausserkontingentszollansatz importiert, während der übliche Ausserkontingentszollansatz für unter Kapitel 2 eingeführtes Fleisch wesentlich höher ist. Das gewürzte Fleisch wird heute sogar günstiger importiert als innerhalb des Zollkontingentes eingeführtes Fleisch aus Kapitel 2. Diese Importe führen zu negativen Auswirkungen bei den Schlachtviehproduzenten und bei den Schlacht- und Zerlegebetrieben. Damit sind gerade jene Akteure der Fleischwirtschaft tangiert, die in die Schweizer Fleischproduktion investieren und Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen. Diese Akteure werden also zusätzlich benachteiligt. Zudem werden die Bestrebungen der Branche unterlaufen, den Schweizer Fleischmarkt bedürfnisgerecht mit Importen innerhalb der Zollkontingente zu versorgen.

Für den Fall, dass das, was ich zu den Kapiteln 2 und 16 des Zolltarifs gesagt habe, nicht verständlich gewesen sein sollte, versuche ich eine kurze Erklärung abzugeben: Kapitel 16 beinhaltet Bestimmungen zu Würzfleisch, eingerieben oder nur mit Pfefferkörnern bestreut - was abwaschbar sein soll und scheinbar eine Zweckentfremdung ermöglicht. In Kapitel 2 ist unter anderem Fleisch eingereiht, das frisch, gekühlt oder gefroren, geräuchert, gesalzen oder getrocknet ist. Diese zwei Bereiche unterscheiden sich wesentlich im Preis: Das Würzfleisch kann für Fr. 6.35 pro Kilo importiert werden, das andere, das sogenannte normale Fleisch, zum Tarif von 22 Franken pro Kilo.

Mit dieser parlamentarischen Initiative befasste sich die WAK-NR am 18. April 2011 zum ersten Mal. Sie entschied mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dann entschied die WAK-SR, der Initiative keine Folge zu geben. Infolgedessen beantragte die WAK-NR Ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte aber nicht im Sinne der Kommission, sondern gab der Initiative Folge. Darauf stimmte auch die WAK-SR mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen für Folgegeben. Nun war wieder die WAK-NR am Zug. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Bericht zu erstellen, in welchem Möglichkeiten und Konsequenzen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative aufgezeigt werden. Es folgte eine weitere Sitzung der WAK-NR. Sie entschied, einen Gesetzentwurf mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu geben.

Das Ergebnis der Vernehmlassung war folgendes: 23 Kantone antworteten, wobei sich 17 Kantone für und 6 Kantone gegen die Initiative aussprachen; von den vier politischen Parteien, die antworteten, waren zwei dafür, zwei waren dagegen; bei den drei Dachverbänden, die eine Stellungnahme abgaben, gab es ein Ja, ein Nein und eine Enthaltung; bei weiteren 22 Organisationen war die Positionierung relativ klar, 16 stimmten der Initiative zu, und 6 lehnten sie ab.

Infolgedessen beantragte die WAK-NR Ihrem Rat Zustimmung zur Vorlage. Der Bundesrat hingegen beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten, insbesondere mit der Begründung der WTO-Konformität, die eigentlich gesichert bleiben muss. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und stimmte der Vorlage mit 125 zu 43 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.

Somit musste sich die WAK-SR am 18. November dieses Jahres einmal mehr mit diesem Geschäft befassen. Sie hörte einen Vertreter der Schwesterkommission an, und zwar im Beisein von Vertretern aus der Verwaltung. Die Kernbotschaft aus der Schwesterkommission war: Der Nationalrat will nichts anderes, als dieses Zollschlupfloch beim Würzfleisch, das zu Missbrauch führt, schliessen.

Die Notifizierung habe vor zwanzig Jahren stattgefunden und sei aufgrund der Entwicklung aus heutiger Sicht ein Fehler. So wurden im Jahre 2003 rund 10 Tonnen dieser Fleischsorte importiert. Heute sind es 1700 bis 1900 Tonnen. Dabei gehen - und das sind Berechnungen, die auch von der Verwaltung bestätigt wurden - rund 25 bis 30 Millionen Franken an Zolleinnahmen verloren.

Jedoch wurde die Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Zolltarife auf einem internationalen Schema basieren. Es sei ein harmonisiertes System, das in einem internationalen Abkommen festgehalten sei. Die Zollansätze werden im Rahmen der WTO festgelegt. Im konkreten Fall wurden die Ansätze im Jahr 1995, im Rahmen der WTO-Umsetzung der Uruguay-Runde, festgelegt. An unserem Sitzungstag tagte - das war ein Zufall - auch der gemischte Ausschuss zum Agrarabkommen Schweiz-EU. Dieser habe unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die EU diese Verschärfung des Importregimes nicht ohne Gegenmassnahme oder Gegenforderung hinnehmen werde. Ein Thema in der Kommission war auch eine nachhaltige Betroffenheit der Hersteller von Trockenfleisch. Hier wurde darauf hingewiesen, dass es für den Import für die Trockenfleischherstellung einen Sondertarif gibt, und dieser könnte auch geändert, sprich sogar gesenkt werden.

In Abwägung zwischen Schlupfloch, Verwendungsmissbrauch, Ungleichbehandlung und Verlust von Zolleinnahmen von 25 bis 30 Millionen Franken gegenüber dem verbleibenden Restrisiko WTO und Agrarabkommen Schweiz-EU ist Ihre Kommission auf die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten. Sie hat ebenfalls mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Eine Minderheit folgt den Überlegungen des Bundesrates. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen aber, der Vorlage zuzustimmen. [PAGE 1215]