Heim Bea · Nationalrat · 2015-12-08
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
In Artikel 56 KVG geht es um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Dazu gehört, wie wir jetzt beschlossen haben, das Aushandeln von Rabatten, und dies im Interesse der Versicherten. Deshalb sollen die Vergünstigungen mindestens zu 51 Prozent an die Kostenträger zurückfliessen, wie das die Kommissionssprecher sehr deutlich und meines Erachtens auch sehr gut dargelegt haben.
Die Minderheit Carobbio Guscetti verlangt jetzt diesbezüglich noch mehr Transparenz, nämlich die Offenlegung der Vertragsregelungen gegenüber den Behörden. So sollten die Vergünstigungen und die entsprechenden vertraglichen Modalitäten zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern auch hinsichtlich einer allfälligen Verwendung dieser Gelder zur Verbesserung der Behandlungsqualität den Behörden offengelegt werden. Die Rabatte sollen also nicht nur zur Verbesserung der Behandlungsqualität verwendet werden, sondern es sollen auch die vertraglichen Regelungen zwischen den Leistungserbringern und den Kassen offengelegt werden.
Mit anderen Worten: Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti bringt die Pflicht des Nachweises, dass die Vergünstigungen für die Qualitätssicherung verwendet werden, und die Präzisierung, dass den Behörden nicht nur die Verwendung der Vergünstigung offenzulegen ist, sondern auch die vertragliche Regelung dazu. Das ist eine wichtige Präzisierung.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 56 KVG die Minderheit Carobbio Guscetti zu unterstützen, wie das auch die SP-Fraktion tut. Die SP-Fraktion bittet Sie, dieser Empfehlung zu folgen.