Pardini Corrado · Nationalrat · 2015-12-08
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Die Motion Niederberger verlangt vom Bundesrat die Umsetzung von Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen im Bereich AHV. Es soll das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmern durch die Unternehmen, wie es in Artikel 136 der AHV-Verordnung festgelegt ist, aufgehoben werden.
Der Nationalrat hat die Motion in der Sommersession, am 4. Juni 2015, per Ordnungsantrag an die Kommission zurückgewiesen, dies mit dem Auftrag, sich über die Auswirkungen auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit nochmals genau zu informieren und nochmals eine Vernehmlassung durchzuführen. Das ist zugegebenermassen ein etwas ungewöhnlicher Weg, aber es zeigt auf, dass man im Ständerat und auch in der ersten Kommissionssitzung dieser Frage sehr wahrscheinlich zu wenig Beachtung geschenkt hat. Das führte dazu, dass die Verwaltung nochmals bei den Kantonen und bei den Sozialpartnern eine Vernehmlassung durchgeführt hat. Einige interessante Aspekte konnten dank dieser Vernehmlassung besser analysiert werden.
Wenn man die Vernehmlassungsantworten betrachtet, dann sieht man, dass eine Mehrheit der Kantone, 14 Kantone, die Motion ablehnt. Vor allem Kantone mit grenznahem Migrationsaustausch wie die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf, Jura usw. lehnen die Motion ab. Bei den ablehnenden Kantonen sind Kantone der Deutsch- und der Westschweiz sowie das Tessin vertreten. Es sind Regionen, die eher sensibilisiert sind, was den Missbrauch und was Schwarzarbeit anbelangt. Bei den Antworten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, die auch in die Vernehmlassung eingeschlossen wurden, ergibt sich folgendes Bild: Die Arbeitnehmerorganisationen lehnen die Motion ab. Bei den Arbeitgebern gibt es ein zwiespältiges Bild. Die Arbeitgeberorganisationen der Romandie, vornehmlich in den Bereichen Gewerbe und Baugewerbe, lehnen die Motion ebenfalls ab. In der Deutschschweiz gibt es Arbeitgeberverbände, die sich nicht entschieden gegen die Motion äussern.
Diese Vernehmlassung ist dann in eine erneute Kommissionssitzung eingeflossen. Dort hat die Kommission die Angelegenheit sistiert, mit dem Auftrag an den Bundesrat bzw. die Verwaltung, sich zu überlegen, ob es nicht möglich wäre, die Zielsetzung des Motionärs ohne eine Annahme der Motion umzusetzen und zu versuchen, die Unternehmen administrativ zu entlasten. Das führte dazu, dass die Verwaltung einen Bericht zuhanden der Kommission verfasst und eine Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zwecks administrativer Entlastung vorgeschlagen hat.
De facto führt jetzt diese vom Bundesrat und von der Verwaltung vorgeschlagene administrative Erleichterung bei der Anmeldung der AHV-versicherten Personen zur faktischen Umsetzung der vom Motionär verlangten administrativen Entlastung, ohne die negativen Nebenwirkungen, welche die Bekämpfung der Schwarzarbeit infrage gestellt hätten. Nachdem die Kommission von dieser Möglichkeit und von der Umsetzung dieser administrativen Erleichterung Kenntnis genommen hatte, hat sie an ihrer letzten Sitzung mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Entscheid gefällt, die Motion abzulehnen. Gleichwohl hat die Verwaltung versprochen, die administrative Erleichterung wie vorgeschlagen und eben von mir zitiert umzusetzen.
Man kann sagen, dass man mit diesem Entscheid dem Willen des Motionärs entgegengekommen ist: Die Unternehmen können jetzt mit einem erleichterten administrativen Verfahren die AHV-Anmeldung vollziehen, ohne das Risiko einzugehen, das die Motion mit einschloss, nämlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu erschweren.
Demzufolge empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen, da sie durch diese Verordnungsänderung, die uns der Bundesrat vorgeschlagen hat, faktisch als erfüllt betrachtet werden kann.