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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Die Organisation, Abwicklung und Überwachung der obligatorischen Grundversicherung hat uns in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt und hat auch zu Resultaten geführt. Wir haben den Risikoausgleich verfeinert und mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz eine Verschärfung der Aufsicht verabschiedet.

In der Volksabstimmung vom 28. September 2014 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einer staatlichen Einheitskasse klar Nein gesagt. Bei dieser Debatte wurde auch die Frage der Trennung der Zusatzversicherung von der Grundversicherung diskutiert. Für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger war das Faktum, dass bei einer staatlichen Einheitskasse die Zusatzversicherung nicht mehr beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden kann, ein wichtiges Element, gegen die Einheitskasse zu stimmen.

Die heutige Situation, Grund- und Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer abschliessen zu können, hat nur Vorteile, weil sie auch administrativ einfacher zu bewältigen ist. Eine juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung in vollständig getrennte Organisationen würde zu einer doppelten Verwaltung, zu doppelter Informatik, doppelter Rechnungsstellung, Rechnungsprüfung und Kundenbetreuung führen. Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass gemäss einer Studie mit 300 bis 400 Millionen Franken Mehrkosten gerechnet wird. Das würde zu einer Aufblähung der Verwaltungskosten auch der Grundversicherung führen, welche heute bei gut 5 Prozent liegen. Wir müssen aufpassen, dass zusätzliche Regulierungen nicht zu immer höheren Kosten und damit auch zu höheren Krankenkassenprämien führen, insbesondere in diesem Bereich, wo sie keinen Nutzen für Versicherte oder Patientinnen und Patienten bringen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch auch einmal darauf hinweisen, dass sogar bei einer nichtjuristischen Trennung verschiedene Regeln gelten:

1. Die Buchführung für die Grund- und die Zusatzversicherung muss getrennt erfolgen.

2. Alle Krankenversicherer dürfen die Gelder der Grundversicherung nur zu deren Zweck verwenden.

3. Die Finanzierung der Grundversicherung muss selbsttragend sein.

4. Es gibt also keine Quersubventionierungen.

5. Die Leistungserbringer müssen ihre Leistungen getrennt nach Krankenversicherungsgesetz und Versicherungsvertragsgesetz in Rechnung stellen.

6. Schon heute gilt, dass ein Datentransfer zwischen der Grund- und der Zusatzversicherung in der gleichen [PAGE 2103] Versicherungsgruppe nur mit dem Einverständnis der versicherten Person erlaubt ist.

Das BAG als Aufsichtsbehörde hat auch bei einer nichtjuristischen Trennung die Aufsicht über die finanzielle Situation aller Krankenversicherer und hat hierfür Zugang zu allen Daten, zu allen Finanzflüssen, zu den Budgets, zu den Jahresrechnungen, zu den Revisionsberichten und zu den übrigen Unterlagen. Auch die CVP-Fraktion kommt daher zum Schluss, dass wir in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf haben, im Gegenteil: Eine juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung brächte für die Versicherten keinen Nutzen, sondern einen Nachteil, indem die Folgen primär in mehr Kosten und mehr Bürokratie bestünden.

Die CVP-Fraktion ist daher gegen Eintreten auf diese Vorlage.