Lexipedia

Reimann Lukas · Nationalrat · 2015-12-08

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08

Wortprotokoll

Es gibt immer mehr Strafrechtsprozesse mit mehreren Beteiligten. Das zentrale Element im Strafprozessrecht ist die Wahrheitsfindung. Um die Wahrheit zu finden, müssen die Behörden eine Einvernahme machen können, in der sie die Beteiligten einzeln und unabhängig voneinander befragen können. Nach geltendem Recht, vor allem nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, können sie heute die Teilnehmer nur gemeinsam befragen. Das hat zur Folge, dass sich beispielsweise eine ganze Truppe von Kriminellen absprechen kann: Einer macht eine Aussage, und die nächsten neun machen dieselbe Aussage, denn sie hören ja, was der Erste sagt. Auch ist der Erste benachteiligt, denn er weiss noch nicht, was die anderen sagen. Das behindert die Wahrheitsfindung im Strafprozess. Es gibt Zeugen, die sich nicht getrauen, etwas zu sagen, wenn ihnen Schwerkriminelle gegenübersitzen. Nur schon deren Teilnahme beeinflusst sie darin, was sie aussagen oder eben nicht aussagen.

Das Ziel von Einvernahmen ist es, Widersprüche oder Falschaussagen aufzudecken. Das können die Behörden nur tun, wenn sie die Personen einzeln befragen können. Das heute uneingeschränkte Teilnahmerecht ist somit ein zentraler Widerspruch zum Postulat des Strafprozessrechts, also zur Wahrheitsfindung.

Auch in der Aussagenpsychologie ist bekannt, dass bereits die Anwesenheit von Straftätern oder von Beteiligten dazu führen kann, dass andere Aussagen gemacht werden. Ein Geständnis wird ebenfalls unwahrscheinlicher, wenn bei solchen Gesprächen Mittäter dabei sind. Es ist auch ein Widerspruch zu Artikel 6 der Strafprozessordnung, der ja die Behörden beauftragt, die Wahrheit zu finden.

Es gibt viele stossende Beispiele. Mich hat einmal eine junge Dame gefragt: "Du, ich wurde hier als Zeugin aufgeboten. Was soll ich jetzt machen? Der Täter ist ein Bekannter von mir." Ich habe gesagt: "Du hast nur zwei Möglichkeiten: die Aussage verweigern, also nichts sagen, oder die Wahrheit sagen." Danach kam sie zurück und sagte: "Du, der sass mir vis-à-vis. Ich habe gesagt, er sei in der Tatnacht bei mir gewesen." Sie hat nicht die Wahrheit gesagt - genau aus diesem Grund: weil er vor Ort war. Sie können sich vorstellen, wie es ist, wenn neun, zehn Täter an einer Einvernahme dabei sind, und man herausfinden sollte, wer die Wahrheit sagt und wer nicht: Einer wird eine Variante erzählen, und die anderen erzählen dann alle die gleiche. Die Arbeit der Polizei und die Wahrheitsfindung werden dadurch behindert. Auch alle Strafverfolgungsbehörden und die Staatsanwälte unterstützen diese Änderung der Strafprozessordnung.

Jetzt sagt die Kommission nicht, sie sei grundsätzlich gegen diesen Vorschlag, aber sie sagt: "Nicht jetzt, wir wollen alles miteinander, wir wollen warten." Ich sage Ihnen, dann wird es 2020, bis wirklich eine Änderung erfolgt ist. Der Bericht kommt ja erst 2018, und bis die Vorlage dann noch durch die Räte ist, geht es ewig. Wir haben hier einen konkreten Vorschlag, mit dem nichts am System der Strafprozessordnung kaputt gemacht oder verändert wird, sondern mit dem einzig und allein ein gravierender Fehler, der dringend behoben werden muss, behoben werden kann. Ich bitte Sie deshalb, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und diesen Vorstoss zu unterstützen und nicht noch fünf, sechs Jahre zu warten, bis die Wahrheitsfindung bei der Strafprozessordnung wirklich wieder oberste Priorität hat und nicht der Täterschutz oder die Verdunkelung, so, wie es heute ist.

Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und dem darin enthaltenen Anliegen Wirkung zu verschaffen.