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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-08

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Ihre KVF schlägt Ihnen vor, dieser Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 11 zu 6 Stimmen ohne Enthaltung.

Im Postgesetz vom 17. Dezember 2010 ist in Artikel 14 Absatz 6 festgehalten, dass die Post vor der Schliessung oder vor der Verlegung eines bedienten Zugangspunktes die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören hat, dass die Post eine einvernehmliche Lösung anzustreben hat und dass die betroffene Gemeinde sich an die Postcom wenden kann. Hierfür ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

In der Postverordnung sind die Rahmenbedingungen für die Zugänglichkeit der verschiedenen Zugangspunkte umschrieben: In Artikel 33 heisst es erstens, dass die Öffnungszeiten sich nach den ortsspezifischen Nutzungsbedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft zu richten haben, und zweitens, dass das Poststellen- und Postagenturennetz gewährleisten muss, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder eine Postagentur innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichen können. Wenn die Post einen Hausservice anbietet, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten. So detailliert ist das in der Postverordnung festgehalten.

Die Postcom ihrerseits klärt den Einzelfall ab, beurteilt die Situation und versucht, in der ganzen Schweiz eine vergleichbare Praxis zu verankern. Die Postcom ist jedes Jahr Gast in der KVF, wo sie über ihren Jahresbericht Rechenschaft ablegt. Aus dem Evaluationsbericht des Bundesrates zu den Auswirkungen des Postgesetzes vom 18. September dieses Jahres ersehen Sie auf Seite 32, dass die Zahl der Poststellen und Postagenturen zwar seit 2004 insgesamt rückläufig ist, dass aber die Zahl der Agenturen mit Zahlungsverkehr stark zugenommen hat. Aus Sicht der Mehrheit der KVF ist die Dichte an Zugängen vertretbar, auch unter dem Gesichtspunkt des Service public.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es als richtig, dass die Gemeinden mit der Post verhandeln und dass die Postcom zu schlichten versucht, dann aber auch entscheidet. Wir halten ein Vetorecht für die Gemeinden für falsch.

Selbstverständlich ist auch uns bewusst, dass es für Gemeinden oder auch für städtische Quartiere nicht einfach ist, Poststellenschliessungen zu verkraften. Auch zu mir als Stadtpräsidenten gelangen immer wieder entsprechende Reaktionen aus der Bevölkerung. Es gilt aber, eine Interessenabwägung zwischen dem Service-public-Auftrag der Post einerseits und der operativen Leitung der Post andererseits vorzunehmen, da die Post auch in Erfüllung ihres Auftrages, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten, entscheiden muss. Wenn die Gemeinden ein Vetorecht erhielten, wäre klar, dass es inskünftig keine Schliessungen oder Veränderungen von Zugangspunkten mehr gäbe, weil der Druck aus der Bevölkerung gegenüber den Gemeindebehörden zu gross würde, als dass die Gemeindebehörden noch einen Kompromiss eingehen könnten.

Wir möchten ferner darauf aufmerksam machen, dass nicht jede Schliessung einer Poststelle eine Verschlechterung der Qualität darstellt. Gerade in touristischen Gebieten gibt es oft Poststellen, die zwar noch bestehen, aber mit äusserst minimalen Öffnungszeiten. Wenn diese Poststellen in Agenturen umgewandelt werden, die beispielsweise von Detailhandelsgeschäften oder von Tourismusbüros betrieben werden, sind die Öffnungszeiten dieser Zugangspunkte viel länger als die der früheren Poststellen.

Zur Bemerkung von Kollege Hardegger, wir befänden uns in der ersten Phase und die Anliegen der Initiative könnten später in der zweiten Phase, das heisst in der Umsetzung, noch relativiert werden, gestatte ich mir einige Zweifel anzubringen: Das Wort "Vetorecht" ist ganz klar in der Initiative enthalten, und der Wortlaut dürfte für die Umsetzung bestimmend sein. Und aus einem "Vetorecht" kann man nicht ein "Mitwirkungsrecht" machen, das im Übrigen ja heute schon besteht.

Aus diesen Überlegungen bittet Sie die Kommission mit 11 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.