Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-10
Wortprotokoll
Ja, Herr Nationalrat Hausammann, wir haben schon x-mal über die Landwirtschaftspolitik und nun auch über den Strukturwandel diskutiert. Wir haben uns auch schon darüber unterhalten, dass jährlich 2 Prozent der Betriebe verschwinden; das ist der Strukturwandel. Wir haben auch darüber diskutiert, dass die Beiträge nominal trotzdem die gleichen bleiben, dass damit also mehr Beiträge an den einzelnen Betrieb gehen; da sind wir uns wahrscheinlich einig. Wir haben auch darüber diskutiert, dass die Bedingungen im Tal- und im Berggebiet sehr unterschiedlich sind, auch was das Einkommen pro Betrieb ausmacht. Und wir haben natürlich auch darüber diskutiert, was die Möglichkeiten der Vergrösserung und der Effizienzsteigerung der betrieblichen Zusammenarbeit ausmacht.
Wir schlagen Ihnen hier eine Korrektur, eine Teilkorrektur der Teuerung vor. Wir haben die Teuerung über Jahre in allen Bereichen ausbezahlt, schlagen aber nur eine Teilkorrektur von 2,2 Prozent über den Landwirtschaftsbereich insgesamt vor - also nicht von 8 Prozent und auch nicht von 3 Prozent, wie wir das für die anderen Positionen machen. Wenn Sie die realen Veränderungen anschauen, sehen Sie, dass das gegenüber der für den Zahlungsrahmen 2014-2017 nominal festgelegten Grösse 0,2 Prozent ausmacht. Da sind wir uns wahrscheinlich auch einig.
Noch einmal: Wir haben auf der anderen Seite pro Jahr 2 Prozent weniger Betriebe. Pro Betrieb gibt es also keine Kürzung, auch mit diesen 0,2 Prozent realem Rückgang nicht.
Ich denke, man muss vielleicht dann schon einmal die Frage stellen, wie man mit diesen Direktzahlungen weiterfahren will, und sich auch überlegen: Wo wirkt sich was aus? Aber dass man einfach grundsätzlich sagt, die Landwirtschaft solle, trotz dieses starken Strukturwandels, in keiner Art und Weise betroffen sein, das kann man, denke ich, aus finanzpolitischen Gründen nicht vertreten.
Jetzt komme ich noch zur Frage "Schoggi-Gesetz", also zur Position 606.A2310.0211. Da staune ich ja schon: Vor einem Jahr haben wir genau die gleiche Diskussion geführt. Ein Versprechen ist es nicht, sondern wir haben damals gesagt, es sei eine Zielsetzung, dass man den Preisausgleich auf der Höhe von 85 Prozent machen wolle. Ein Versprechen? Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, das zu machen, aber wir haben uns jeweils darauf geeinigt.
Wir haben auch gesagt: Wir wissen heute nicht - ich weiss es nicht, Sie wissen es nicht -, wie hoch dieser Preisausgleich dann sein soll oder sein muss, damit man in die Grössenordnung von 85 Prozent kommt. Und dann ist es doch budgettechnisch viel sauberer, wenn man sagt: Wir machen es so, wie wir das dieses Jahr auch gemacht haben, nämlich mit einem Nachtragskredit. Und dass dieser Nachtragskredit so gut wie sicher ist, das ist Ihnen klar, und es ist auch mir klar, wenn ich in dieses Parlament hineinschaue. Da wird sich gar nichts ändern. Wenn der Bundesrat einen Vorschlag macht, wie der Nachtragskredit sein soll, dann werden Sie diesem Nachtragskredit zustimmen. Und die Branche kann heute schon davon ausgehen, dass diese 85 Prozent, wo immer sie dann im Januar/Februar 2016 liegen werden, erreicht werden.
Heute haben wir einen Ausgleich von 85 Prozent im Bereich Milch und von 100 Prozent im Bereich Getreide. Ich würde mich wundern, wenn das nächstes Jahr anders wäre. Aber budgettechnisch ist es richtig, jetzt einen Teil einzustellen und dann nächstes Jahr mit einem Begehren für einen Nachtragskredit zu kommen. Das müssen Sie ja tun, wenn Sie diese 85 Prozent weiterhin anvisieren wollen. Machen Sie es also wie in anderen Bereichen auch: Überlegen Sie sich nächstes Jahr, wie hoch dieser Nachtragskredit, dieser Betrag sein muss, und bringen Sie dann einen sauberen Nachtragskredit durch. Dann weiss die Branche auch, wo sie steht - sie weiss es heute schon.