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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-12-10

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ihres Rates hat die von der Schwesterkommission am 13. Februar 2015 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 15. Oktober beraten; es liegt Ihnen ein Bericht dazu vor.

Worum geht es? Die Finanzierung des Bereichs Bildung, Forschung und Innovation erfolgt alle vier Jahre mit der BFI-Botschaft. Die vorliegende Motion beauftragt nun den [PAGE 1240] Bundesrat, für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, das heisst für die BFI-Botschaft 2017-2020, ein durchschnittliches jährliches Wachstum von verbindlichen 3,9 Prozent einzuplanen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere Massnahmen für die Stärkung der höheren Berufsbildung und für attraktivere wissenschaftliche Karrieren umgesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 25. März dieses Jahres die Ablehnung der Motion. Begründet wird diese Haltung vor allem mit der Tatsache, dass die finanzpolitische Standortbestimmung der Landesregierung bereits im Februar, also zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion, zeigte, dass sich die Haushaltlage verschlechtert hat und strukturelle Defizite drohen. Im Finanzplan 2016-2018 sieht der Bundesrat darum eine jährliche Wachstumsrate von lediglich 3,3 Prozent vor. Gleichzeitig betont der Bundesrat explizit, dass zwar nicht alle an den Bund herangetragenen Begehren vollumfänglich finanzierbar sein werden, dass dem BFI-Bereich aber, auch unter Berücksichtigung der verschlechterten Haushaltlage, weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werde.

Als Erstrat hat der Nationalrat die Motion in der Sommersession, am 19. Juni 2015, mit 105 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.

Unsere Kommission will die Motion nicht einfach ablehnen, sondern beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, sie in abgeänderter Fassung anzunehmen. Hierzu darf ich Sie auf den kursiv gedruckten Teil in Ziffer 4 des vorliegenden Berichtes, "Erwägungen der Kommission", aufmerksam machen.

Die WBK Ihres Rates unterstützt das Kernanliegen der nationalrätlichen Schwesterkommission im Grundsatz voll und ganz und ist sich der Bedeutung der BFI-Vorlage sowohl für die Zukunft der Schweizer Hochschullandschaft als auch für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes sehr bewusst. Sie will in der Mehrheit aber auf eine fixierte Festlegung einer Wachstumsrate der BFI-Ausgaben verzichten, den Bereich aber dennoch als finanzpolitisch prioritäre Bundesaufgabe definieren. Denn allfällig getroffene Massnahmen im Bereich der Wachstumsrate treffen die Schweizer Hochschullandschaft in einer Phase der Unsicherheit. Zudem gestaltet sich die Zukunft der internationalen Beteiligung des Wissensplatzes Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union völlig ungewiss. Und schliesslich zeigt sich im Inland an verschiedenen Fronten dringender Handlungsbedarf.

Darum schlägt die Kommission in diesem Kontext vier Förderschwerpunkte vor, welchen spezielle Beachtung geschenkt werden muss.

1. Die Finanzierung von Vorbereitungskursen in der höheren Berufsbildung.

2. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

3. Massnahmen zur Erhöhung der Abschlusszahlen in Humanmedizin.

4. Langfristig und strukturell wirkende Massnahmen in der Innovationsförderung.

Dies schlägt die Kommission zusammengefasst mit folgender Begründung vor: Die herausragende Bedeutung einer qualitativ hochstehenden Bildungs- und Forschungslandschaft für die Schweizer Wirtschaft ist allseits unbestritten. So muss es uns als Wissens- und Innovationsland ein Hauptanliegen sein, intensiv in die Kompetenzen und Fähigkeiten unserer vor allem jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu investieren. Entsprechend sind nach Meinung unserer Kommission bei der ausreichenden Finanzierung sowohl der Spitzen- bzw. der Grundlagenforschung wie auch mit Blick auf den anhaltenden Fachkräftemangel im Mint-Bereich, also in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, gezielte Anstrengungen nötig.

Dennoch erachtet es die Mehrheit unserer Kommission als sinnvoll und richtig, die in Zukunft schwierige Situation der Bundesfinanzen nicht einfach auszublenden, sondern das Ziel eines nachhaltig gesunden Bundeshaushaltes mitzutragen. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und Ausführungen will die Kommission konsequenterweise auf die Festlegung eines bestimmten, fixen Prozentsatzes für ein durchschnittliches jährliches Wachstum im BFI-Bereich zwar verzichten, dem angeführten Kernanliegen aber klar und deutlich Rechnung tragen.

Konsequenterweise beantragt Ihnen unsere Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, die vorliegende Motion in der abgeänderten Fassung gemäss Ziffer 4 des Berichtes anzunehmen.