Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10
Wortprotokoll
Wie wir wissen, ist die Schweiz ein Haupteinwanderungsland für Eritreer geworden, welche fast im Alleingang für die Zunahme der Asylgesuche in den letzten Jahren gesorgt haben, mindestens bis vor Kurzem, als andere Einwanderungsströme diese Relation verändert haben. Ausgelöst worden ist der Boom vor allem durch den Entscheid der Asylrekurskommission von Ende 2005, wonach Militärdienstverweigerer in Eritrea als politisch verfolgt einzustufen sind und demzufolge Asyl erhalten. Zwar haben wir in einer Referendumsabstimmung vom Juni 2013 beschlossen, dass Wehrdienstverweigerung allein nicht mehr als Asylgrund anerkannt wird. Aber wir gehen davon aus, dass in Eritrea von einer Leib und Leben gefährdenden Bestrafung bedroht ist, wer eben den Wehrdienst verweigert, und so geben wir in der Regel den Wehrdienstverweigerern aus Eritrea weiterhin Asyl. Und selbst wenn ein ausreichender Asylgrund nicht nachgewiesen werden kann, können Eritreer bekanntlich als vorläufig Aufgenommene in jedem Fall bei uns bleiben.
Wir wissen nun, dass es gemäss Artikel 4 und den Artikeln 66ff. des Asylgesetzes das Institut des vorübergehenden Schutzes gibt, das aber noch nie angewandt worden ist. Der Text unserer Motion, dass Eritreer grundsätzlich nur noch als Schutzbedürftige oder als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben dürfen, ist vermutlich etwas falsch gewählt. Die Stellungnahme des Bundesrates weist zu Recht darauf hin, dass die Politik keine Weisung erteilen kann, wie Asylgesuche zu behandeln sind. Wir würden es heute wahrscheinlich so formulieren, dass man Massnahmen treffen soll, dass Eritreer prioritär nur noch als Schutzbedürftige oder als vorläufig Aufgenommene behandelt werden sollen.
Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass Personen, welche die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, weiterhin als Asylbewerber anerkannt werden sollen. Aber es gibt nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Menschenrechtssituation in Eritrea. Auch der Bericht des Staatssekretariates für Migration (SEM) vom Mai 2015 für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) lässt unseres Erachtens nicht abschliessende Beurteilungen zu. Es ist nach wie vor unsicher, ob der Zusammenhang zwischen Wehrdienstverweigerung und einer menschenrechtsverletzenden Behandlung bei einer Rückkehr nach Eritrea in allen Fällen derart klar ist.
Unserer Ansicht nach gibt es ja das Institut des Schutzstatus S nicht umsonst. Dieses ist 1998 im Zusammenhang mit den Balkankriegen eingeführt worden, um das Asylsystem im Fall einer Massenflucht kurzfristig entlasten zu können. Es ist aber bisher noch nie angewandt worden. Deshalb fragen wir uns, weshalb wir diesen Schutzstatus S im Gesetz eingeführt haben und ihn dort trotz verschiedener Gesetzesrevisionen belassen, wenn man ihn offensichtlich nie anwendet oder nie anwenden will. Unsere Frage an den Bundesrat lautet denn so: Wenn er unsere Motion 15.3801 ablehnt, in welchen Fällen kann sich der Bundesrat eine Anwendung dieses Schutzstatus S dann überhaupt vorstellen?
Es ist uns bewusst, dass mit der Gewährung eines vorläufigen Schutzes das Asylgesuch nach dem Gesetz vorläufig sistiert ist und nicht rechtskräftig erledigt wird. Also wird es später, gemäss Gesetz nach fünf Jahren, wieder aufgenommen, wenn die Sistierung überprüft wird. Aber das ändert nichts daran, dass eben dieser Schutzstatus S nach Gesetz besteht und trotzdem nie angewandt wird, und das finden wir falsch. Wir haben den Eindruck, dass diese unsichere Beurteilung der Menschenrechtslage, welche für eine ganze Kategorie von Flüchtlingen zutrifft, die alle aus derselben Gegend, aus demselben Land stammen, es rechtfertigen würde, diesen Schutzstatus S anzuwenden.
Abschliessend gehen wir noch auf den Hinweis des Bundesrates ein, dass er das Postulat 14.3008 der SPK-NR bezüglich Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit noch bis Ende Jahr mit einem [PAGE 2130] Bericht beantworten will. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass dieser Bericht noch dieses Jahr, also demnächst, vorliegen wird. Auch hier wären wir froh um eine entsprechende Auskunft von der Frau Bundespräsidentin.