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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-12-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-10

Wortprotokoll

Wie der Sprecher der Mehrheit bereits ausgeführt hat, sprechen diese beiden Standesinitiativen vom Grundsatz her die gleiche Problematik an, nämlich: Die Möglichkeit sollte eingeräumt werden, dass die Kantone auf ihrem Gebiet einheitliche Krankenkassen einrichten. Es gibt aber einen Unterschied. Die Initiative des Kantons Jura bezieht sich auch noch auf die Finanzierung, nicht nur auf die Rechtsform.

Die Minderheit sieht trotz der Abstimmung vom 28. September 2014 nach wie vor Handlungsbedarf. Anlässlich der Anhörung in Genf am 9. Oktober 2015 war es sehr interessant zu sehen, mit welcher Vehemenz die Vertreter der Kantone ihr Anliegen darlegen konnten, mit welcher Unterstützung sie in ihrem Kanton durch alle Parteien hindurch rechnen, mit welchen Kosten der Krankenversicherung die jeweiligen Kantone zu rechnen haben und weshalb tatsächlich, entgegen der Aussage des Sprechers der Mehrheit der Kommission, nach wie vor Handlungsbedarf gegeben ist.

Mauro Poggia, der Vertreter der Genfer Regierung, hat klar ausgedrückt, dass man mit dieser Standesinitiative nicht über die Hintertüre zu einer Einheitskasse in der Schweiz gelangen möchte. Es ist auch nicht die Rede davon, dass die Genfer Initiative eine öffentliche Krankenkasse auf kantonalem Gebiet einführen möchte, sondern man möchte für den Kanton Genf lediglich eine einheitliche Struktur, die aber durchaus auch privatrechtlich organisiert sein könnte.

Es wurde einleuchtend ausgeführt, dass die Kantone zwar zahlen, aber nicht genügend steuern können, dass die Datenbanken, über die sie verfügen, sehr ungenügend sind und dass ihr Einfluss zwar beim Geldgeben gross, beim Steuern aber nicht vorhanden ist. Das möchte man eben ändern.

Es wurde von den Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit klar ausgeführt, dass es keine Verfassungsänderung bräuchte, wenn man diesem Anliegen gerecht werden möchte, das heisst, dass die heutige Verfassung dies zulassen würde. Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb wir hier in der Ständekammer nicht bereit sind, den Kantonen, die das wünschen, die Möglichkeit einzuräumen, auf ihrem Gebiet kantonale Krankenkassen einzurichten. Es ist tatsächlich so, wie der Sprecher der Mehrheit ausgeführt hat: Am 28. September 2014 gab es einen grossen Röstigraben. Die Kantone Waadt, Neuenburg, Genf und Jura haben allesamt mit klaren Resultaten die Lösung mit einem einheitlichen Krankenkassensystem angenommen. Dementsprechend ist es auch nachvollziehbar, dass sie auf dem Wege dieser beiden Standesinitiativen versuchen möchten, eine Lösung in der Frage der Kostenexplosion zu erreichen.

Für die Minderheit ist der Handlungsbedarf klar gegeben, und sie ersucht Sie, sich bei der Abstimmung dementsprechend zu verhalten und den beiden Standesinitiativen Folge zu geben.