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Föhn Peter · Ständerat · 2015-12-10

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-10

Wortprotokoll

"Eidgenössischer Fonds für die Krankenversicherungsreserven gemäss KVG" - der Titel lässt schon aufhorchen: Für irgendetwas einen eidgenössischen Fonds zu schaffen, heisst, etwas zu zentralisieren. Die SPK hat die eingereichte Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2015 geprüft. Dabei haben wir auch eine Delegation des Kantons Genf angehört. Wir tagten an jenem Tag in Genf und wurden dabei wohlwollend behandelt und sehr gut aufgenommen. Trotzdem muss ich hier als Kommissionssprecher diese Initiative zur Ablehnung empfehlen, das heisst, die Kommission beantragt einstimmig, dieser Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.

Das Problem ist, dass ein Versicherer eventuell gar nicht mehr daran interessiert wäre, vorsichtig zu handeln und genügend hohe Prämien zu verlangen, weil er einfach aus dem Fonds Geld erhalten könnte, wenn es seiner Versicherung nicht mehr gut ginge. Es bestünde dann die Gefahr, dass die Versicherer zu tiefe Prämien ansetzen würden, weil der Fonds ja bei Problemen bezahlen würde. Die Standesinitiative verlangt nämlich, im KVG sei vorzusehen, dass die Reserven in einer mit der Verwaltung dieser Mittel beauftragten öffentlich-rechtlichen Stiftung zentralisiert werden. Diese Stiftung würde sich aus Vertretern der Versicherten, des Bundes und der Kantone zusammensetzen. Dies ist die Initiative, wie sie vorliegt.

Wenn der Standesinitiative Folge gegeben würde, hätte dies ein gewaltiges Systemrisiko zur Folge. Wer wäre dann noch willens, Reserven zu bilden? Ein Versicherer würde sich sagen, er sei abgedeckt, und die anderen würden dann schon schauen, dass es ihm wieder gut gehe. Der Versicherer könnte unter Umständen das alles ausnützen, indem er die Prämien senken würde. Letztendlich wäre dies eine reine Umverteilung von Geldern. Das könnte unter Umständen ein paar Jahre so funktionieren, aber danach müssten wir sicher irgendwie wieder Gegensteuer geben.

Diese Risiken dürfen wir nach Auffassung der Kommission nicht eingehen, denn seit dem 1. Januar 2012 sind die Krankenversicherer verpflichtet, ihre Reserven risikobasiert zu bilden. Mit diesen Vorschriften wird sichergestellt, dass die Krankenversicherer über genügend Reserven verfügen. Eine zentralisierte Verwaltung der Reserven würde den Grundsatz der risikobasierten Reserven aushebeln. Mit einem gemeinsamen Reservefonds würde für die Versicherer ein Anreiz entstehen, Risiken einzugehen, deren Folgen sie nicht zu tragen hätten. Schliesslich hat das Parlament bereits 2014 beschlossen, die Aufsicht der Krankenversicherer wesentlich auszubauen und zu verschärfen.

Aufgrund all dieser Tatsachen sah sich die Kommission veranlasst - und beantragt Ihnen dies auch mit 5 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben. Ich danke Ihnen, dass Sie diesem Antrag folgen.

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