Eder Joachim · Ständerat · 2015-12-10
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-10
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates befasste sich an ihrer, wie das Kollege Föhn schon gesagt hat, in Genf abgehaltenen Sitzung vom 9. Oktober 2015 ebenfalls mit dieser am 17. März 2015 eingereichten Standesinitiative. Wir hörten dazu eine Delegation des Kantons Genf an, bestehend aus Vertretern des Grossen Rates und [PAGE 1250] des Regierungsrates. Mit der Standesinitiative wird verlangt, im Bundesgesetz über die Krankenversicherung sei vorzusehen, dass die Sozialversicherer weder Zusatzversicherungen noch sonstige Formen der Privatversicherungen wie Lebens- oder Haftpflichtversicherungen anbieten dürfen.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 5 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben. Die Minderheit der Kommission unterstützt die Idee einer Trennung von Grund- und Zusatzversicherung aus grundsätzlichen Überlegungen und beantragt deshalb, der Standesinitiative Folge zu geben. Kollegin Maury Pasquier wird dies noch begründen.
Die Mehrheit der Kommission sieht keinen Handlungsbedarf, da unser Rat das Anliegen der Standesinitiative erst am 2. März 2015 im Rahmen der Behandlung des Geschäftes 13.080, "KVG. Risikoausgleich. Trennung von Grund- und Zusatzversicherung", abgelehnt hat, indem unser Rat damals gar nicht darauf eingetreten ist. Entscheidend für die Mehrheit ist dabei, dass die Versicherten bereits unter dem gegenwärtigen System die Möglichkeit haben, die Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Anbietern abzuschliessen. Würde man der Standesinitiative Genf Folge geben, wäre der von den Versicherten beliebte Service aus einer Hand, für den sich acht von zehn zusatzversicherten Personen entscheiden, nicht mehr möglich. Die Wahlfreiheit der Versicherten würde also beschnitten. Die vorliegende Standesinitiative Genf ist aus Sicht der Mehrheit unserer Kommission deshalb unnötig. Jede zusatzversicherte Person kann heute ohne Nachteil die Grundversicherung wechseln. Es herrscht also volle Freizügigkeit.
Eine behördlich verordnete Trennung von Grund- und Zusatzversicherung findet auch in der Bevölkerung keinen Rückhalt. Eine entsprechende Volksinitiative ist im Jahr 2012 im Sammelstadium gescheitert. Das Parlament hat ausserdem im Jahr 2013 einen Gegenvorschlag zur Initiative, die eine Einheitskasse und damit eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung verlangt hat, abgelehnt.
Aus all diesen Gründen beantragt die Mehrheit, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.