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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-14

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Ruppen, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen erzeugt werden, als für den Menschen möglicherweise krebserregend klassiert. Sie stützt sich dabei auf epidemiologische Studien, welche die Häufigkeit von Leukämieerkrankungen bei Kindern untersucht haben. Im Klassierungsschema der WHO ist "möglicherweise krebserregend" die schwächste Stufe für einen allfälligen kausalen Zusammenhang. Bei stärkerer Evidenz lauten die Klassierungen "wahrscheinlich krebserregend" oder "nachweislich krebserregend". Ein kausaler Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie ist somit nicht bewiesen, kann aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Bei dieser unklaren Risikolage kommt das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes zum Tragen. Demnach sind Emissionen so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung umgesetzt. Der in dieser Verordnung festgelegte Anlagegrenzwert für das Magnetfeld von Hochspannungsleitungen ist im internationalen Vergleich streng.

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