Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-12-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Es ist ja schon paradox: Wir sprechen jetzt über ein Paket, das niemand will. Trotzdem haben alle zugestimmt. Es liegt nicht einmal ein Nichteintretens- oder ein Rückweisungsantrag vor, obwohl eigentlich niemand dieses Paket will. Die Schweiz ist mit ihrer heutigen steuerrechtlichen Regelung, inklusive der Privilegien für bestimmte Sondergesellschaften, ausserordentlich gut gefahren.

Warum ändern wir sie? Wir ändern sie wirklich auf internationalen Druck hin, und zwar auf ernstzunehmenden internationalen Druck. Man kann sich ja ernsthaft überlegen, ob wir einfach nichts machen sollten. Wenn wir nichts machten, wäre das Risiko ausserordentlich hoch, dass Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz ergriffen würden. Jetzt kann man sagen: Wir riskieren das einmal und schauen, ob doch vielleicht nichts passiert. Aber das dürfen wir nicht tun, denn dann setzen wir aufs Spiel, was dieses Land für Unternehmungen eben wertvoll macht: die Planungs- und die Rechtssicherheit. Wir können im Steuerrecht jetzt nicht einfach ins Ungewisse legiferieren bzw. etwas international Inakzeptables beibehalten, obwohl wir wissen, dass es irgendeinmal krachen wird.

Deshalb ist diese Vorlage heute an sich unbestritten. Die Begeisterung ist allerdings klein. Sie können heute etwa drei Konfliktlinien herausarbeiten; über diese Konfliktlinien werden wir in der Detailberatung diskutieren. Die eine Konfliktlinie ist - ich sage es etwas salopp - jene zwischen grossen und kleinen Unternehmungen. Wir haben die Situation, dass vor allem grosse, also konzernierte Gesellschaften, aber auch sehr umsatzstarke Handelsgesellschaften privilegiert sind. Diese sind, mit Ausnahmen, in einigen wenigen Kantonen domiziliert.

Was wir jetzt behandeln, ist aber eine Unternehmenssteuerreform, die für alle Unternehmungen in diesem Land gelten sollte. Die Vorlage, die der Bundesrat präsentiert hat, riskiert mit der Dividendenbesteuerung erhebliche Mehrbelastungen für kleinere und mittlere Unternehmungen, die in Familienbesitz sind. Mit Blick auf ein Referendum und mit Blick darauf, dass man die Ungerechtigkeiten bei der Dividendenbesteuerung mit der Unternehmenssteuerreform beseitigen wollte, wird sich unser Rat gut überlegen müssen, ob er diese Einschränkungen für die Familienunternehmungen in diesem Lande vornehmen will; das ist die erste Konfliktlinie.

Zur zweiten Konfliktlinie: Wenn wir Wünsche der Wirtschaft insgesamt, die berechtigterweise vorgebracht worden sind, und die Tragbarkeit des Pakets unter dem Strich betrachten, dann stellen wir Folgendes fest: Die Wirtschaft hätte sehr gerne gehabt, dass jetzt die zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt würde. Es gibt gute Argumente, das zu machen. Die Wirtschaft hätte es auch verständlicherweise begrüsst, wenn die Emissionsabgabe jetzt abgeschafft würde. Der Bundesrat hat dieses letzte Postulat sogar in sein Paket übernommen.

Ihre Kommission ist der Meinung gewesen, dass man auf beide gutausgewiesenen Postulate in diesem Paket - nicht insgesamt, aber in diesem Paket - verzichten sollte, um das Fuder nicht zu überladen. In einem Fall, wir werden es dann in der Detailberatung sehen, besteht auch eine fertige Kommissionsmotion für eine spätere Realisierung des Wunsches. Insgesamt gilt es, die Tragbarkeit zu erhalten und das Fuder nicht zu überladen.

Die dritte Konfliktlinie ist diejenige zwischen dem Bund und den Kantonen, oder, wenn Sie es noch genauer nehmen wollen, zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Dieses Paket schafft Privilegien ab. Weil Privilegien für einige wenige, aber wichtige Gesellschaften abgeschafft werden, müssen die Unternehmenssteuern insgesamt, je nach Kanton unterschiedlich, gesenkt werden, zum Teil stark gesenkt werden. Das führt zu erheblichen Einnahmenausfällen. Die Frage ist, wer diese nun tragen soll, der Bund oder die Kantone.

Bundesrat und Kommission sind sich einig, dass sich der Bund erheblich an diesen Ausfällen der Kantone beteiligen muss. Er profitiert auch wesentlich mehr als die Kantone, er ist der Hauptempfänger der Steuern der privilegierten Gesellschaften, von denen wir sprechen.

Ihre Kommission ist aber meines Erachtens zu Recht der Meinung, dass die Kantone noch zusätzlich entlastet werden sollten. Wir schlagen Ihnen vor, hier eine erheblich höhere Entlastung der Kantone vorzunehmen, damit auch finanzschwache Kantone und Kantone, die über wenige privilegierte Gesellschaften verfügen und den Gesamtsteuersatz senken müssen, die Tragbarkeit in der Zukunft noch einigermassen sehen. Dass die Kommission darauf verzichtet hat, auch die Städte und Gemeinden direkt zu entlasten, scheint mir auch richtig zu sein. Es ist nicht Sache des Bundes, dem einzelnen Kanton vorzuschreiben, wie er in seinem föderalistischen System die Gemeinden entlasten muss.

Uns allen ist aber klar, dass die Gemeinden unter dem Strich ebenso entlastet werden müssen, weil sie - der Kommissionssprecher hat das deutlich gesagt - in der Summe zum Teil noch stärker belastet sind als die Kantone. Unter dem Strich wird dieses Paket hier vor dem Volk Bestand haben müssen - vor dem Volk! Es ist praktisch sicher, dass wir in eine Referendumsabstimmung hineinlaufen. Die Unternehmenssteuerreform II wird in der Bevölkerung, um es vorsichtig auszudrücken, sehr zurückhaltend beurteilt. Ich sage das, um unser Gedächtnis aufzufrischen. Die Erfahrung mit der Unternehmenssteuerreform II war die, dass die Einnahmenausfälle wesentlich höher ausgefallen sind, als [PAGE 1257] prognostiziert worden war. Das führte nicht dazu, dass das Vertrauen in die Unternehmenssteuerreform III grösser geworden wäre. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir nur ein Paket verkaufen können, das für die Mehrheit der Bevölkerung erträglich ist. Das wiederum bedeutet, dass es kein Paket sein darf, bei dem die natürlichen Personen unter dem Strich Steuererhöhungen erleiden müssen, damit eine Senkung der Unternehmenssteuern finanziert werden kann. Das wird in der Bevölkerung nicht durchkommen.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und bei den Details mit Weisheit zu entscheiden.