Stöckli Hans · Ständerat · 2015-12-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Die Unternehmenssteuerreform III soll den Unternehmensstandort Schweiz im internationalen Umfeld stärken und sicherstellen, dass die Unternehmen zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen und dass die Verteilung der Lasten zwischen den Staatsebenen ausgewogen ist. Diese Ziele gelten für den Bund, die Kantone und die Kommunen.
Die jetzige Fassung dieser Vorlage bezieht aber die dritte Ebene ungenügend in ihre Überlegungen ein. Im Durchschnitt beträgt der Anteil der direkten Steuern der juristischen Personen am Gesamtertrag der Kommunen 15 Prozent. Die Unterschiede sind aber beträchtlich: Je mehr Unternehmen in einer Gemeinde angesiedelt sind, desto höher ist der Anteil der juristischen Personen am Gesamtsteueraufkommen. In einer Industriestadt kann dieser Anteil beispielsweise bis zu einem Drittel der Gesamteinnahmen ausmachen.
Diese Reform führt in den grossen Städten der Schweiz zu einem Steuerausfall im Umfang von etwa 10 bis 12 Prozent der gesamten Steuern. Der Bundesrat ist sich dieser Bedeutung bewusst: In seinem Text hat er sogar dargelegt, dass er erwarte, dass die Kantone die Ausfälle der Kommunen kompensieren. Leider ist aber nicht damit zu rechnen, dass diese Kompensation dann auch tatsächlich erfolgen wird, obwohl der Bundesrat auf Seite 37 der Botschaft klar dargelegt hat, dass die vertikalen Ausgleichsmassnahmen für die Steuerausfälle nicht nur für die Kantone, sondern eben auch für die Gemeinden vorgesehen sind.
Ich bin überzeugt: Es ist wichtig, dass auch die dritte Stufe durch diese Steuerreform nicht unsäglich leiden muss. Je nach Ausgestaltung kann der Verlust auf kommunaler Ebene gegen 1 Milliarde Franken ausmachen.
In der Kommission lag ein Antrag Germann vor, der die Einführung eines Absatzes 4 verlangte: Die Kantone "entschädigen die Gemeinden angemessen für die Auswirkungen der Aufhebung" der entsprechenden Artikel. Dieser Antrag fand keine Mehrheit, einerseits aus sachlichen, andererseits aus formellen Gründen. Deshalb habe ich mir erlaubt, einen [PAGE 1277] Antrag einzureichen, der wesentlich weniger weit geht als der in der Kommission eingereichte. Ich beantrage lediglich, dass die Kantone dazu verpflichtet werden sollen, die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Gemeinden zu berücksichtigen. Das ist weiss Gott ein sehr bescheidener Hinweis auf die dritte Ebene.
Weshalb ist das nötig?
1. Mein Antrag berücksichtigt Artikel 47 der Bundesverfassung voll und ganz. Er mischt sich nicht in die Organisationsautonomie der Kantone ein; die Kantone werden lediglich aufgefordert aufzupassen. Wie sie das machen, ist ihnen freigestellt.
2. Ich verweise, das ist wichtig, auf Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung. Die heute geltende Bundesverfassung ist eben nicht "gemeindeblind", sondern verlangt, dass auch auf die dritte Ebene Rücksicht genommen wird.
3. Wie der Bundesrat im Mai 2015 in einem Bericht zu einem Postulat dargelegt hat, nimmt dieser Verfassungsartikel eben auch die eidgenössischen Räte in die Pflicht: Auch wir müssen die Folgen unseres Handelns auf die Kommunen berücksichtigen. Dementsprechend sollte hier eine solche Vorschrift aufgenommen werden. Natürlich sagt man jetzt, die dritte Ebene sei nicht Gegenstand unserer Verhandlungen. Das ist aber immer dann trotzdem der Fall, wenn von den Kommunen etwas verlangt wird. Die Kommune kommt beispielsweise im Kulturförderungsgesetz, im Raumplanungsgesetz und im Binnenmarktgesetz vor. Wenn es darum geht, den Ausgleich vorzunehmen, ist es dementsprechend auch nötig, dass die Folgen für die Kommunen berücksichtigt werden.
4. Der Bundesrat selbst hat in der Botschaft die Kantone entsprechend aufgefordert, dass sie diese Kompensationen auch auf die Kommunen übertragen sollen. Schliesslich geht es auch darum, die Chancen in einem Abstimmungskampf mitzuberücksichtigen. Glauben Sie denn, dass eine Unternehmenssteuerreform Chancen hat, wenn die Kommunen gezwungen sind, auf ihrer Ebene entweder die Leistungen zu reduzieren, die die Bürger konkret betreffen, oder die Steuern zu erhöhen? Es wird dann einfach gesagt, dass wegen der Revision der Steuern zugunsten der Unternehmen die Leistungen gekürzt oder die Steuern für die privaten Haushalte erhöht werden müssen.
Dementsprechend bitte ich Sie, diese bescheidene Vorschrift in Artikel 196 Absatz 4 aufzunehmen.