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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-14

Wortprotokoll

Die Gegenfinanzierung der Stempelabgabe, der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, können Sie ja nur einmal brauchen. Ich habe schon bei der Teilbesteuerung der Dividenden gehört, dass das dann die Gegenfinanzierung wäre. Jetzt haben wir hier noch einmal die Gegenfinanzierung. Irgendwann funktioniert es dann nicht mehr ganz. Aber man wird am Schluss schauen, was für was Gegenfinanzierung ist. Richtig ist - Herr Ständerat Germann hat es gesagt -, dass man das Modell gegenüber der Vernehmlassung schon noch etwas angepasst hat; dort waren noch diese 3 Prozent drin. Jetzt ist es eine andere Höhe.

Trotzdem stellt sich die Frage, ob es im jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Ich denke, das ist die Grundsatzfrage. 19 Kantone von 26 erachten es im jetzigen Zeitpunkt als falsch und auch nicht als zielführend, das überhaupt so umzusetzen. Man muss sich einmal die Frage stellen, ob die "Notional Interest Deduction" etwas ist, was auch die nächsten Diskussionen zum Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) überleben wird. Sie wissen, dass dieses Modell bereits jetzt in der ganzen Diskussion auf Beps-Stufe umstritten ist, also bei der Diskussion innerhalb der OECD zum Beps-Projekt. Es wird diskutiert, ob es so weitergeführt wird oder nicht.

Die zweite und für mich wesentliche Frage ist, ob man das Ziel erreichen kann, das Sie mit dieser "Notional Interest Deduction" erreichen möchten, also auch die konzernexterne Finanzierung sicherzustellen. Das werden Sie aus der Schweiz heraus kaum können, und zwar einfach - es wurde gesagt -, weil wir immer noch die Verrechnungssteuer haben. Damit möchte ich auch sagen, dass Sie mit dieser "Notional Interest Deduction" an sich nur einen Teilschritt in Bezug auf die Finance Branch erreichen könnten. Aber den eigentlichen Schritt, der für eine konzernexterne Finanzierung dann noch notwendig wäre, müssen Sie beim Wechsel im Verrechnungssteuersystem vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip machen. Nur wenn Sie beide Elemente miteinander haben, können Sie eigentlich das Ziel erreichen, das Sie möchten, nämlich diese Finanzierungsaktivitäten zu unterstützen.

Darum unterstützt der Bundesart das Vorgehen, wie es Herr Ständerat Graber aufgezeichnet hat, dass man das prüft, aber nicht jetzt im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III einführt, sondern prüft und dann gleichzeitig auch den Wechsel bei der Verrechnungssteuer ins Auge [PAGE 1276] fasst und das umsetzt. Ich denke, für diese Aktivitäten wäre dies das Zentrale. Ohne das können Sie das Ziel an sich nicht erreichen. Darum macht es auch keinen Sinn - wenn man jetzt beim Sinn ist - diese Mindereinnahmen hier zu generieren, weil Sie auf halbem Weg stehen bleiben würden, solange Sie das andere nicht umgesetzt hätten. Darum würde ich mit diesem Projekt dann in die Unternehmenssteuerreform IV hineingehen.