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Borer Roland · Nationalrat · 2000-03-08

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich habe schon ein Raunen gehört: Wahrscheinlich werden mir einige Kolleginnen und Kollegen jetzt vorhalten, ich wolle ein Solothurner Problem zu einem schweizerischen machen. Ich kann Ihnen hier im Voraus sagen: Es ist nicht nur ein Solothurner Problem, es ist auch ein Appenzeller, Berner oder Innerschweizer Problem, es ist ein Zürcher und ein Thurgauer Problem, und es sind noch einige andere Kantone direkt von diesem Problem betroffen.

Worum geht es? Ich möchte, dass Patienten, dass z. B. leicht Grippekranke in unserem Land - wenn sie am Abend einen deutschen Privatsender schauen und dort sehen, wie man Pretuval relativ einfach konsumieren kann, um die Grippe zu bekämpfen - nicht am anderen Tag in Kantonen mit einer relativ geringen Apothekendichte zum Arzt gehen müssen und Kosten verursachen. Ich möchte, dass diese Leute ganz einfach in eine Drogerie gehen können, ihr Pretuval kaufen - von mir aus auch Neocitran, um ein anderes Beispiel zu nennen -, das Medikament bezahlen, die entsprechende Beratung erhalten und sich so selber mit einem Medikament versorgen können.

Ich möchte ganz einfach, dass in Kantonen mit entsprechenden zusätzlichen Rahmenbedingungen die an sich relativ problemlosen Medikamente der Liste C auch in einer Drogerie gekauft werden dürfen. Die Forderung, die ich hier stelle, ist nicht neu. Im Kanton Solothurn, wo ich herkomme, ist das seit Jahren so. Der Grund ist folgender: Der Kanton Solothurn hat von seiner geographischen Gliederung und Struktur her schon seit langem eine vergleichsweise geringe Apothekendichte. Es war dann nicht anders möglich, als diese Medikamente, von welchen ich vorhin zwei Beispiele genannt habe, in den Drogerien zu beziehen. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Solothurn hat entsprechende Auflagen bezüglich Ausbildung und Handhabung gemacht. Es gibt keinen einzigen Fall in der langjährigen Geschichte dieser Abgabepraxis, der problematisch war, wo Gesundheitsrisiken entstanden, wo Todesfälle oder schwerwiegende Krankheiten durch eine falsche Abgabe vorgekommen wären.

Was will man nun tun? Man will nun das Ganze verbieten, man will auf eidgenössischer Ebene regeln, dass die Medikamente der Liste C nicht mehr abgegeben werden können. Der Gesetzestext ist hier klar und deutlich.

Man wird mir sagen, damit hätten wir die gleichen Verhältnisse wie in Deutschland. Aus der Fernsehwerbung kennen wir den schönen Nachsatz, dass man sich über Risiken und Nebenwirkungen beim Arzt oder Apotheker informieren soll. Dazu muss man aber sagen, dass es den Beruf des Drogisten, wie wir ihn in der Schweiz kennen, in Deutschland nicht gibt. Diesen Beruf gibt es in einer ähnlichen Form nur [PAGE 105] noch in Holland, in den übrigen Ländern kennt man ihn nicht.

Ich möchte die Versorgung mit relativ unproblematischen Medikamenten sicherstellen. Ich möchte das, was sich in unserem Land seit Jahrzehnten bewährt hat, beibehalten. Ich möchte sicherstellen, dass sich die Menschen in unserem Land in angemessener, vernünftiger und sicherer Art mit Medikamenten versorgen können.

Um nochmals auf den Anfang zurückzukommen: Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn man zum Arzt gehen muss, um Neocitran zu erhalten!

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