Fetz Anita · Ständerat · 2015-12-14
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Ich habe es Ihnen beim Eintreten schon gesagt: Für uns steht die Gegenfinanzierung dieser Steuerreform im Vordergrund. Sie wissen, es wird Ausfälle von 1,3 Milliarden Franken geben, deshalb haben wir natürlich überlegt, wo man eine gewisse Gegenfinanzierung vornehmen könnte. Weshalb sind wir auf die Vollbesteuerung der Dividenden gekommen? Mehrere Gründe haben uns zu diesem Antrag geführt.
Die Normalbesteuerung der Dividenden würde dem Bund rund 200 und den Kantonen rund 500 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Damit und mit der Beibehaltung der Emissionsabgabe wäre eine fast saldoneutrale Unternehmenssteuerreform III möglich.
Diverse Kantone haben angekündigt, die ordentliche Gewinnsteuer massiv zu senken. Da ist es nur sachgerecht, dasselbe Steuersubstrat bei den Dividenden höher zu besteuern. Eine höhere Besteuerung der Dividenden verbessert übrigens auch den Anreiz, Lohn statt Dividenden auszubezahlen, und damit können auch die Sozialversicherungen gestärkt werden. Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, mindestens jenen nicht, die sich in der Praxis mit Steuern befassen oder die eine gewisse Nähe zu den Finanzdirektoren haben: Mit der Unternehmenssteuer II haben sich enorm viele Firmen in Aktiengesellschaften umgewandelt, um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. Als Aktiengesellschaften können sie Dividenden auszahlen anstatt Lohn, der [PAGE 1270] höher besteuert wird und auf dem man auch Sozialabgaben bezahlen muss.
Wenn die Dividendenbesteuerung nicht erhöht wird, haben die Kantone nicht die nötigen Mittel für die kantonalen Steuerreformen. Eventuell gibt es ein Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III auf Bundesebene. Das ist die zweite Hürde, die übersprungen werden muss. Wenn es kein Referendum gibt oder wenn man die Abstimmung gewinnt, müssen viele Kantone Volksabstimmungen gewinnen, wenn sie die Gewinnsteuer entsprechend senken wollen. Das wird zu einer grossen Unsicherheit führen; es ist alles andere als klar, dass man solche kantonalen Volksabstimmungen locker gewinnt.
Das wäre ein Pyrrhussieg für die Wirtschaft und würde die Unsicherheit für die Unternehmen verlängern. Jetzt werden natürlich einige von Ihnen sagen: Das überlassen wir lieber den Kantonen, wir wollen eine föderalistische Lösung. Bis zu einem gewissen Grad kann man dieser Meinung sein, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad. Schwyz hat in den letzten Jahren immerhin eine Teillektion gelernt; dieser Kanton hatte ja die allertiefsten Unternehmensgewinnsteuern. In diesem Jahr hat man dort tatsächlich die Dividendenbesteuerung von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht, weil es einfach nicht mehr anders ging. Aber Schwyz bliebe dann wohl dabei, wenn Sie alles föderalistisch zuliessen. Die 50 Prozent wären immer noch enorm tief, wenn man den Vergleich zum Standortnachbar Zürich macht. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir innerhalb des kantonalen Steuerwettbewerbs gewisse Limiten setzen.
Ein letzter, für mich eigentlich der wichtigste Punkt für den Antrag auf Vollbesteuerung: Die Unternehmenssteuerreform II hat genau diese Betroffenen bereits entlastet. Das heisst, die Aktionäre und auch die entsprechenden Firmen wurden bereits mit der Unternehmenssteuerreform II entlastet. Ich sehe nicht ein, warum es - beim Inkrafttreten beträgt der Abstand wahrscheinlich acht Jahre - nochmals keine Vollbesteuerung geben soll. Wir korrigieren hier ein bisschen das, was in der Unternehmenssteuerreform II zu massiven Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen geführt hat. Das soll korrigiert werden. Diese teilweise Korrektur wäre auch ein Zeichen, dass die Bedenken der Bevölkerung von damals - man hat ihr bei der damaligen Abstimmung ja nicht die volle Wahrheit gesagt - heute auch ernst genommen werden. Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit I zu unterstützen.