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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2015-12-14

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14

Wortprotokoll

Wir Politikerinnen und Politiker sind eigentlich gewählt worden, um Probleme in diesem Land zu lösen. Und es gibt weiss Gott genug Probleme, welche wir zu lösen haben. Mit dieser Motion aber lösen wir gar kein Problem, im Gegenteil: Wir schaffen zusätzliche Probleme. Zudem wird damit nicht etwa Bürokratie abgebaut, wie es im Titel so schön heisst: Es ist weiterhin möglich, zwei Trauzeugen zu benennen, sodass es da nicht zu einem Wegfall von Bürokratie kommt.

Im Normalfall heiraten wir in unserem Leben ein einziges Mal. Wenn man ein ganzes Leben vor sich hat, sind zehn Tage Wartefrist ja wohl kein Problem; das gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Vorbereitung einer Heirat mehr als zehn Tage in Anspruch nimmt. Die zehn Tage, während deren man warten muss, sind also für niemanden ein Hindernis oder eine Hürde.

Dass es in der Schweiz für eine Heirat zwei Trauzeugen braucht, ist eigentlich eine sehr schöne Tradition. Es ist schön, dass zwei Menschen das Paar während der Vorbereitungen zur Hochzeit und auch am schönsten Tag begleiten und dass sie die Eheschliessung mit ihrer Unterschrift bezeugen. Eigentlich bestehen da keine Probleme. Es ist schwierig nachzuvollziehen, dass man das Gesetz ändern soll, weil in hundert Jahren vielleicht einmal der Fall eintritt, dass jemand ein Problem hat, einen Trauzeugen zu finden.

Weit gewichtiger ist, dass wir in der Kommission für Rechtsfragen vor noch nicht allzu langer Zeit die Gesetze gegen Zwangsheirat verschärft haben. Wir haben lange Sitzungen durchgeführt, um Massnahmen gegen Zwangsheiraten zu beraten. Mit dieser Motion würden wir zwei Hürden abbauen. Die betreffenden Personen müssen jetzt nämlich zwei Trauzeugen suchen, die ihre Eheschliessung unterstützen und das mit ihrer Unterschrift bezeugen, und sie müssen, was weit gewichtiger ist, die Frist von zehn Tagen abwarten. Bislang konnten die Behörden im Gespräch allenfalls feststellen, dass es sich um eine Zwangsehe handeln könnte, worauf noch zehn Tage blieben, um dem Verdacht nachzugehen. Handelte es sich tatsächlich um eine Zwangsehe, konnten sie Einspruch erheben und die [PAGE 2183] betreffenden Personen nochmals einladen. Sie konnten eine Heirat auch für ungültig erklären oder annullieren. Diese Möglichkeit würde bei einer Annahme dieser Motion nicht mehr offenstehen. Das heisst eigentlich: Eine Zwangsheirat können wir faktisch nicht mehr verhindern, und das ist ein Riesenproblem.

Daher bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen, weil wir nicht zusätzliche Probleme haben wollen. Probleme, die wir im Moment mit diesem Gesetz nicht haben, müssen wir nicht noch künstlich schaffen.