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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-14

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14

Wortprotokoll

Wir von der SVP-Fraktion bekämpfen diese Motion.

Warum? Es geht ja hier, wenn ich das aus meiner Sicht interpretieren darf, darum, das individuelle Potenzial von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zu nutzen - so möchte ich das zusammenfassen. Nun stellt sich natürlich die Frage: Haben wir das nicht bereits geregelt? Und weshalb brauchen wir dann diese Motion noch, wenn wir es allenfalls geregelt haben?

Ich lese Ihnen die Zielsetzung der Integration gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Ausländergesetzes vor: "Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen" - darum geht es hier -, "sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben." Es gibt noch andere Zielsetzungen in diesem Artikel, die in die gleiche Richtung zielen. Dann haben wir aber noch Artikel 23 Absätze 2 und 3 des Ausländergesetzes. In Absatz 2 steht: "Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich die berufliche Qualifikation, die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen." Hier haben wir die Grundlagen dessen, was im Ausländergesetz erwartet wird: Das Gesetz schreibt vor, dass bei der Zulassung einer Person auch deren individuelles Potenzial für die Integration beachtet werden muss. Ich erinnere daran: Bei der Beurteilung des Integrationspotenzials sollten - so ist das damals bei der Beratung des Ausländergesetzes diskutiert worden, das können Sie im Amtlichen Bulletin nachlesen - folgende Kriterien beachtet werden: keine Einschränkung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, Religion oder Zivilstand, sexueller Orientierung; das Alter soll kein vorrangiges Selektionskriterium sein.

Im Motionstext steht: "aller Altersstufen besser zu nutzen". Es darf kein Kriterium sein, dass man sagt, die Jüngeren würden eher berücksichtigt als die Älteren. Wir haben das geregelt. Dann haben wir ebenfalls die berufliche Qualifikation einer Person als primäres Kriterium geregelt. Bei Zweifeln in Bezug auf die berufliche Qualifikation können gemäss der Diskussion über das Ausländergesetz folgende Aspekte zur positiven Beurteilung herangezogen werden: erstens Mehrsprachigkeit, zweitens Kenntnisse und Ausbildung in mehreren Berufsfeldern. Wenn ich lese, was wir hier eigentlich schon beraten haben, dann stelle ich fest, dass diese Motion mit dem Ausländergesetz erfüllt ist. [PAGE 2186]

Jetzt stellt sich die Frage, warum der Bundesrat da noch zusätzlich etwas machen will. Wir haben eigentlich schon alles, wir haben alle Integrationskriterien im Ausländergesetz genannt; ich habe Ihnen das zitiert. Nun, es lässt den Verdacht aufkommen, dass mit dieser Motion offensichtlich die anerkannten und die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge auf die gleiche Stufe gestellt werden sollen - anders kann ich mir das nicht vorstellen. Das ist aber nicht die gleiche Stufe! Bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen gibt es zwei unterschiedliche Kriterien. Jetzt stellt sich die Frage: Wollen Sie sie auf die gleiche Ebene stellen? Da würden Sie eigentlich gegen das Ausländergesetz verstossen, das geht so nicht.

Deshalb glauben wir, wenn wir lesen, dass der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt, dass der Bundesrat eben beabsichtigt, die vorläufig aufgenommenen den anerkannten Flüchtlingen gleichzustellen. Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie das offen! Dann müssten wir entsprechend auch die gesetzlichen Grundlagen ändern. Wenn nicht, dann braucht es gemäss der Meinung der SVP diese Motion nicht.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.