Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-16
Wortprotokoll
Ja, im Nachhinein ist das möglich. Wir definieren den Auftrag. Es gibt übrigens auch bei der RTVG-Revision einen Verfassungs- und einen Gesetzesauftrag, und es gibt die Konzession. Der heutige Service public ist genau definiert, das ist keine Blackbox. Es ist aber legitim zu fragen: Stimmt das heute noch, oder braucht es Anpassungen? Wir werden Ihnen diese Frage vorlegen: Braucht es Anpassungen? Sie werden diese Frage diskutieren. Je nach Art der Anpassung ist es möglich, dass man sagt: Okay, diesen Auftrag kann man auch mit einer Milliarde, mit 900 Millionen Franken oder mit wie viel auch immer erfüllen. Das ist die Konsequenz des Auftrages. Wir werden versuchen, das aufzuzeigen. Wenn Sie zum Beispiel den ganzen Bereich der Unterhaltung aus dem Service public herausnehmen wollen, braucht es eine Verfassungsänderung. Nachher würde das aber logischerweise zu einer Reduktion der Höhe der Abgaben führen, die es braucht, um die Erfüllung des Auftrages sicherzustellen.