Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-12-17
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Die heutige Vorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes hat eine Vorgeschichte. Sie erinnern sich, sie geht schlussendlich auf die "Too big to fail"-Vorlage und die erhöhten Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken zurück. Im Rahmen dieser Vorlage wurden neue Finanzierungsinstrumente entwickelt, die bei drohender Insolvenz in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Eine zwingende Verpflichtung zur Ausgabe dieser Finanzierungsinstrumente in der Schweiz, wie sie damals Louis Schelbert verlangt hatte, lehnte das Parlament ab - zu Unrecht, wie sich dann zeigen sollte.
Damit nun die finanziellen Sicherungsinstrumente im Notfall sich wirklich als wirksam erweisen und greifen können, sollten sie nach schweizerischem Recht in der Schweiz ausgegeben werden. Dem aber stand das geltende Verrechnungssteuerrecht als Hindernis entgegen, weil auf den entsprechenden Zinszahlungen eine Verrechnungssteuer erhoben wird. Deshalb wurden die Finanzinstrumente von der Verrechnungssteuer befreit.
Mit einem grundlegenden Wechsel der Verrechnungssteuer vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip hätte sich dieser Nachteil ebenfalls beheben lassen. Entsprechende Bemühungen des Bundesrates scheiterten allerdings im Jahr 2012. Das Parlament wies die Vorlage an den Bundesrat zurück. Das Parlament verabschiedete darauf eine befristete Lösung, mit der die Pflichtwandelanleihen, die Cocos, und die Anleihen mit Forderungsverzicht, die "write-off bonds", von der Verrechnungssteuer befreit wurden. Diese Lösung gilt seit dem 1. Januar 2013 und ist bis Ende 2016 befristet.
Der Bundesrat hat wiederum versucht, einen grundlegenden Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip [PAGE 2268] vorzunehmen. Diese Vorlage ist aber in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand gestossen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird nachher, denke ich, über den Stand der Dinge orientieren.
Wir stehen deshalb erneut vor der Tatsache, dass wir die geltende Lösung verlängern müssen. Sie ist nämlich, wie gesagt, bis Ende 2016 befristet. Der Bundesrat hat uns eine abgespeckte Revision vorgeschlagen; die Botschaft datiert vom 11. September 2015. Neben den bisherigen Ausnahmen für die Verrechnungssteuer sollen neu auch Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden, sogenannte "bail-in bonds", zeitlich befristet von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden.
Die Vorlage, die Sie nun zu beraten haben, wird zum einen die befristete Regelung, die derzeit in Kraft ist, verlängern, und zwar wieder befristet, und sie weitet sie zum andern sachlich aus. Die WAK-NR hat die Vorlage am 10. November 2015 beraten. Sie hörte dazu die Bankiervereinigung und Swissholdings an. In der WAK wurde eine längere Diskussion zur Befristung geführt. Es wurde darüber diskutiert, ob die Vorlage, die Sie heute beraten, erneut befristet werden sollte oder nicht. Eintreten war unbestritten, der Antrag auf Streichung der Befristung wurde sodann mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ein Minderheitsantrag dazu liegt nicht vor.
Ein weiterer Antrag, die noch sistierte Vorlage 11.047 mit der grundlegenden Revision der Verrechnungssteuer nicht abzuschreiben, wurde hingegen mit 13 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Diese Vorlage bleibt somit hängig, und die Frau Bundesrätin wird sicher jetzt über das weitere Vorgehen orientieren.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen WAK, die Vorlage von damals nicht abzuschreiben und gleichzeitig auf die heutige Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen. Die Befristung wird damit beibehalten.