Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-17
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Wir haben uns in der Kommission selbstverständlich nicht mit dieser Frage auseinandergesetzt, sondern mit dem Inhalt der Motion. Ich möchte aber die Ermahnung des Präsidenten aufnehmen und nicht materiell auf die Motion einsteigen, sondern einfach erwähnen, dass in diesem Zusammenhang bereits Motionen angenommen wurden. Es sind neben der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528, die jetzt erwähnt wurde, auch die Motion der SGK-SR 06.3009, also aus dem Jahr 2006, mit dem Titel "Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen", sowie die Motion der SP-Fraktion 09.3535, "Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen", eingereicht worden, die einen Auftrag erteilt haben, zu diesem Thema Grundlagen vorzubereiten.
Wenn ich das jetzt betrachte, frage ich mich, ob wir in der Kommission etwas übersehen haben. Der parlamentarischen Initiative Humbel wurde Folge gegeben, und man hat daraufhin in der nationalrätlichen SGK am 17. Februar 2012 eine Subkommission eingesetzt, deren Arbeiten dann aber unterbrochen. In der SGK-NR sind unzählige Subkommissionen tätig, die parlamentarische Initiativen in Bearbeitung haben. Dann wurde am 26. August 2015 beschlossen, jene nationalrätliche Subkommission wieder zu reaktivieren. Unsere Kommissionssitzung fand kurz danach statt. Man hatte da noch keine Kenntnis davon, dass die Subkommission wieder ins Leben gerufen worden war. Das hat dann wahrscheinlich auch dazu geführt, dass wir in der Kommission über dieses Thema nicht gesprochen haben.
Aber inhaltlich hat Herr Kuprecht natürlich Recht. Es handelt sich um Themen, die wesensverwandt sind. Wenn ich jetzt an die Effizienz des Ratsbetriebes und auch der Kommissionsarbeit denke, so ist meine Sicht, dass die beiden Vorstösse sinnvollerweise gemeinsam behandelt werden sollten. Es geht um ein Thema, das auch in unserer Kommission einmal kurz sistiert wurde, weil man noch die Gesundheitsdirektoren anhören wollte. Die Kommission hat dann am Schluss auch nicht definitiv einen Entscheid gefällt, sondern eine Änderung des Motionstextes vorgenommen, damit der Nationalrat wieder darüber befinden könnte. Sie ersehen daraus, dass in dieser Frage ohnehin ein Hin und Her herrscht.
Ich würde Ihnen deshalb aus meiner Sicht empfehlen, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen.