Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-12-17
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Ich kann vorwegnehmen, dass diese Motion unbestritten ist. Der Motionär verlangt, dass auf den Arzneimittelpackungen oder den Packungsbeilagen deklariert wird, ob in den Arzneimitteln Hilfsstoffe enthalten sind, welche häufige Allergien oder unerwünschte Reaktionen verursachen können. Im Vordergrund steht, wie im Titel der Motion angedeutet, die Laktoseintoleranz. Der Nationalrat hat die Motion am 19. Juni 2015 ohne Gegenstimme angenommen, der Bundesrat [PAGE 1334] beantragt auch Annahme der Motion. Ebenfalls einstimmig beantragt Ihnen Ihre SGK, die Motion anzunehmen.
Der Motionär begründet sein Anliegen damit, dass die Laktoseintoleranz ein weitverbreitetes Gesundheitsproblem ist. Er schreibt, dass in der Schweiz schätzungsweise 15 bis 25 Prozent der Gesamtbevölkerung betroffen sind. Wenn Betroffene laktosehaltige Nahrungsmittel oder Substanzen einnehmen, ohne sich dessen bewusst zu sein, leiden sie danach unter unterschiedlichen Magen-Darm-Beschwerden. Es gibt heute zwar eine Deklarationspflicht, sie gilt aber nur für Nahrungsmittel, nicht für Arzneimittel. Der Motionär argumentiert, dass eine Deklarationspflicht für Arzneimittel vielen Leuten das Leben erleichtern würde, vor allem denjenigen, die verschiedene Medikamente einnehmen müssen. Heute müssen diese Personen sich oft mühsam durch die meist schwerverständlichen Begriffe in der Deklaration der Zusammensetzung kämpfen und selbst eruieren, ob im Medikament ein Hilfsstoff enthalten ist, den sie nicht tolerieren oder auf den sie allergisch sind. Dabei wären, so der Motionär, lediglich ein bis zwei Wörter nötig, nämlich "laktosefrei" oder "enthält Laktose". Es wäre eine ähnliche Bestimmung, wie sie Artikel 17 der Lebensmittelverordnung enthält.
In der Kommission war das Anliegen wie erwähnt unbestritten. Die Kommission schliesst sich den Begründungen des Motionärs und des Bundesrates denn auch an. Das Anliegen scheint berechtigt und ist wie gesagt unbestritten. Wir haben in der Kommission aber auch festgehalten, dass wir keinen Swiss Finish wollen, dass wir nicht die gleichen Probleme hervorrufen möchten wie bei der Verordnung zum Lebensmittelgesetz, die ja sehr ausschweifend ist und sehr stark kritisiert wurde.
In der Kommission wurde aber vermerkt, dass der Bundesrat die Umsetzung dieser Motion nicht separat angehen würde, sondern das ohnehin im Rahmen der Umsetzung der Revision des Heilmittelgesetzes auf Verordnungsstufe regeln würde. Hier geht es um die Volldeklaration aller Hilfsstoffe. Das heisst also, der Bundesrat muss ohnehin eine Verordnung zum Heilmittelgesetz erlassen.
Wichtig ist der Kommission auch, dass die betroffene Industrie ausreichende Übergangsfristen bekommt - das möchte ich hier auch zuhanden der Materialien sagen - und dass auch im Rahmen der Vernehmlassung die betroffene Industrie angehört werden kann. Auch der Einbezug der Arzneimittelproduzenten soll gewährleistet sein. Dabei soll eben kein Swiss Finish erfolgen, sondern es soll einfach das Anliegen, das hier erwähnt wird, seinen Niederschlag finden.