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Nabholz Lili · Nationalrat · 2002-03-06

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion lade ich Sie ein, der Mehrheit zuzustimmen.

Der Antrag Beck lag damals der Kommission nicht vor und konnte dort darum auch nicht in seiner Tiefe analysiert und ausgelotet werden. Als wir ihm in der letzten Session mehrheitlich zustimmten, haben wir einem grundsätzlichen Gedanken Ausdruck verliehen, der sympathisch ist und der prima vista von allen geteilt wird, weil er in unserer humanitären Tradition steht.

Als das Geschäft dann in den Zweitrat kam, hat sich dessen Aussenpolitische Kommission mit dem "impact" dieses im Plenum beschlossenen und nicht beratenen Zusatzes auseinander gesetzt und musste feststellen, dass mit diesem Zusatz mehr Probleme geschaffen als gelöst werden. Zum einen hat der Ständerat einstimmig - das sei hier doch vermerkt - zum Ausdruck gebracht, dass mit diesem Zusatz genau in die gegenteilige Richtung dessen gegangen wird, was überall betont wird, nämlich dass der Bundesrat die Kompetenz haben soll, fallweise zu entscheiden, wie und mit welchen Mitteln Embargomassnahmen mitgetragen werden.

Es werden immer das Beispiel Irak und die Hungerwaffe erwähnt und gesagt, wie im Irak die Bevölkerung auch durch das schweizerische Mittun gestraft wurde. Nicht erwähnt haben die Vorrednerinnen und Vorredner zu diesem Thema, dass trotz der Embargomassnahmen, die die Schweiz gegen Irak ebenfalls mitgetragen hat, seit 1996 Lieferungen für Hunderttausende von Franken bewilligt wurden, nämlich Medikamente für total fast 120 Millionen Franken, Lebensmittel für gut 57 Millionen Franken, andere humanitäre Güter für 420 Millionen Franken. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat die Hungerwaffe eingesetzt hätte, sondern er hat sehr klug in unserer humanitären Tradition selbst bei diesem strengen Embargo gegen Irak Bewilligungen erteilt, humanitäre Güter zu liefern.

Nun, warum schafft der Antrag Beck zusätzliche Probleme? Mit diesem Antrag wäre der Bundesrat nicht nur gezwungen, Bewilligungen zu erteilen, sondern es würde ein eigentlicher Rechtsanspruch entstehen, solche Lieferungen zu tätigen. Er würde selbst dann entstehen, wenn man nicht sicher sein könnte, ob mit diesen Lieferungen die Embargomassnahmen unterlaufen würden, indem die Lieferungen nämlich genau denen zugute kommen könnten, die man mit dem Embargo treffen wollte. International ist der Begriff "humanitäres Gut" nicht definiert, deshalb haben uns die Vertreter der Verwaltung sehr plausibel erklärt, wie schwierig es wäre, den Ausnahmenkatalog einzugrenzen und zu wissen, was auf entsprechendes Begehren überhaupt geliefert werden kann und muss und was nicht.

Ich bitte Sie daher, nicht den Gedanken der humanitären Hilfe für die Bevölkerung aufzuweichen, sondern rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen, um der politischen Klarheit willen, und hier der wesentlich flexibleren Lösung der Mehrheit zuzustimmen. Sie verleiht den Gedanken, die Herr Beck in seinem Antrag eingebaut hat, Ausdruck, ohne uns diese rechtlich-politisch schwierigen Fragen einzubrocken, die fast nicht handhabbar und praktikabel sind.