Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2015-12-17
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Am 19. März 2010 wurde die vorliegende Initiative eingereicht, welche verlangt, dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher - Zielgruppe waren Jugendliche - selber finanziert wird. Ebenso sollten auch die Kosten des Aufenthalts in einer Ausnüchterungszelle bezahlt werden. Damals, 2010, beschäftigte sich die Öffentlichkeit stark mit auffälligen Jugendlichen, welche beispielsweise Botellones durchführten und durch übermässigen Alkoholmissbrauch regelmässig in die Schlagzeilen gerieten.
Beide Kommissionen gaben der Initiative in einer ersten Phase Folge, weshalb die Subkommission einen Vorentwurf ausarbeitete. Der Vorentwurf konzentrierte sich ausschliesslich auf übermässigen Alkoholkonsum. Es wurde gleichzeitig versucht, eine Grenze zu denjenigen Menschen zu ziehen, die krank sind, von denen also angenommen wird, dass sie wegen Alkoholabhängigkeit in ärztlicher Behandlung sind und sie somit kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft.
Am 24. Oktober 2013 bereinigte Ihre Kommission den Vorentwurf und gab den Auftrag zur Ausarbeitung eines erläuternden Berichtes. Gleichzeitig beschloss sie, ein Kommissionspostulat zur Frage der Kostendeckung von Aufenthalten in Ausnüchterungszellen einzureichen. Eine Minderheit beantragte, das Anliegen in einem Pilotprojekt umzusetzen, weil starke Zweifel an der Wirksamkeit der Massnahme aufgekommen waren.
92 Stellungnahmen sind anschliessend in einem Vernehmlassungsverfahren zu diesem Entwurf eingegangen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich eine erdrückende Mehrheit gegen die Vorlage ausgesprochen hat. Mit Ausnahme des Kantons Thurgau haben sich alle Kantone dagegen ausgesprochen. Gleichzeitig haben sich 29 Organisationen des Gesundheitswesens dagegen ausgesprochen. Von 92 Vernehmlassungsteilnehmern sprachen sich nur gerade acht für die Vorlage aus.
Die Mehrheit der Kommission lehnt heute die Initiative ab, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Sie ist schwer umsetzbar, weil es in der Notfallstation im Spital in der Praxis nicht möglich ist, in angemessener Zeit eine Abgrenzung der Zielgruppe zu Menschen mit Krankheit vorzunehmen.
2. Sollte dies doch getan werden, dann verursachen wir einen extremen administrativen Aufwand in den Spitälern, was wiederum Kosten verursacht.
3. Die Initiative schiesst klar am Ziel vorbei. Sie will Jugendliche massregeln, aber von den 11 000 Patienten, die 2012 behandelt wurden, sind gerade 4 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren, oder, anders gesagt: Von 10 Patienten waren 9,5 Erwachsene.
4. Wenn wir hier im KVG zum ersten Mal das Verschuldensprinzip anwenden, dann ist das der Beginn der Entsolidarisierung im KVG. Das ist Rechtsungleichheit. In Zukunft werden wir dann andere Schuldige ausnehmen, zum Beispiel Übergewichtige, indem wir Massnahmen gegen deren Gelenkschmerzen nicht mehr mitbezahlen wollen.
5. Die Angst davor, die Kosten nicht bezahlen zu können, kann dazu führen, dass Betroffene nicht oder zu spät hospitalisiert werden. Dies würde zu kostspieligen Folgeschäden führen.
6. Die Leistungserbringer und die Kantone müssten die Kosten übernehmen, wenn der Betroffene zahlungsunfähig wäre.
7. Die Zahl der Jugendlichen, die zu viel trinken, ist zurückgegangen.
8. Es bleibt den Kantonen nach wie vor unbenommen, den Jugendlichen die Kosten für die Ausnüchterung zu übertragen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den gleichen Gründen, diese Initiative abzuschreiben. Die Lage hat sich längst entspannt, die Spitäler haben reagiert und können heute nachweisen, dass sie mit eigenen Beratungsmodellen die Jugendlichen dazu bringen, nicht rückfällig zu werden.
Die Minderheit hingegen bleibt davon überzeugt, dass mit einer punktuellen Einschränkung des Solidaritätsprinzips die betroffenen Personen mehr Eigenverantwortung übernehmen müssten und dass damit Kosten gespart würden. Die Minderheit möchte auch, dass die Eltern vermehrt zur Verantwortung gezogen werden.
Die Kommission hat es abgelehnt, ein Pilotprojekt durchzuführen. Somit wird die Initiative, wenn sie nicht abgeschrieben wird, zeitlich begrenzt auf fünf Jahre ins Gesetz aufgenommen. Die Mehrheit geht davon aus, dass das, was einmal im Gesetz ist, auch im Gesetz bleibt.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage abzuschreiben. Sie folgt damit auch der Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz, welche davor warnt, in der Krankenversicherung in einem Einzelfall vom Finalitätsprinzip zum Kausalitätsprinzip zu wechseln. Dazu brauche es eine breite öffentliche Diskussion.