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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2015-12-17

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2015 die vom Kanton Solothurn am 28. März 2014 eingereichte Initiative im Rahmen des Zustimmungsverfahrens vorgeprüft. Der Kanton Solothurn fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Befristung des Bundesgesetzes sowie der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung aufzuheben oder die Geltungsdauer des Gesetzes entsprechend zu verlängern und einen weiteren mehrjährigen Verpflichtungskredit zu bewilligen.

Die Grundidee ist faktisch die, bei den finanziellen Anreizen des Bundes für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen die zeitliche Begrenzung aufzuheben. Die Initiative wurde 2014 eingereicht, d. h. noch während der Laufzeit des vorangegangenen Impulsprogramms des Bundes für Kinderbetreuungsplätze, um das Programm nach dem damaligen Ablauftermin vom 31. Januar 2015 weiterlaufen zu lassen. Der Kanton Solothurn hob dabei den Erfolg der Programme in den Jahren 2003 bis 2012 hervor, die zur Schaffung von fast 40 000 neuen Kinderbetreuungsplätzen geführt hatten. Da der Bund das Programm inzwischen um vier Jahre bis zum 31. Januar 2019 verlängert hat, gehen ein Teil der Minderheit wie auch der Ständerat davon aus, dass das Anliegen des Kantons Solothurn obsolet sei.

Die Mehrheit der WBK hat die Initiative des Kantons Solothurn weniger eng ausgelegt und festgestellt, dass erstens die bisherigen Programme äusserst erfolgreich waren, sowohl bei der Anzahl geschaffener Plätze als auch bei ihrer Dauerhaftigkeit nach Wegfall der Bundessubventionen, und dass zweitens sowohl im betroffenen Kanton wie in zahlreichen anderen Gegenden der Schweiz nach wie vor ein ungenügendes Angebot an Betreuungsplätzen besteht.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und der daraus folgenden Notwendigkeit, die Erwerbsquote im Allgemeinen und die Frauenerwerbsquote im Besonderen zu erhöhen, wird das Bedürfnis nach zusätzlichen Plätzen noch erheblich verstärkt. Der Erfolg der Fachkräfte-Initiative hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist sicher die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Elternaufgaben, und das wird ohne zusätzliche Betreuungsplätze definitiv nicht funktionieren.

Zum Ablauf: Wir sind im Moment in der ersten Phase. Das heisst, wir müssen begutachten, ob die Standesinitiative überhaupt in die richtige Richtung geht. Inzwischen hat auch der Bundesrat einen Entwurf für eine Verlängerung der Unterstützung durch den Bund mit spezifischeren Unterstützungskriterien in die Vernehmlassung geschickt. Wenn wir der Standesinitiative, die im Moment in der ersten Phase ist, Folge geben und wenn dies allenfalls auch der Ständerat tut, können wir ein Zeichen in Richtung des Beschlusses des Bundesrates setzen, um dann in der zweiten Phase die parlamentarischen Arbeiten mit der künftigen Botschaft des Bundesrates zu verbinden. Damit könnte einerseits eine sinnvolle Verstetigung der Unterstützung in die Wege geleitet werden, anstatt dass die Diskussion mit den entsprechenden Planungsunsicherheiten für Gemeinden, Tagesstätten, Krippen und andere Institutionen alle vier Jahre neu geführt werden muss. Andererseits ist dies auch eine Gelegenheit, die Kriterien zur Unterstützung zu überarbeiten, wie dies meine Vorrednerin bereits erläutert hat.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Solothurn Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr keine Folge zu geben, zum einen, weil sie die Resultate der laufenden Programme bzw. den Entwurf des Bundesrates abwarten möchte, zum andern, weil es grundsätzliche [PAGE 2280] Einwände gegen eine Verstetigung des Unterstützungsprogrammes gibt.