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AB 194304

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-02-29

Wortprotokoll

Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen und mit den Organisationen der Arbeitswelt in den vergangenen Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, um den Fremdsprachenerwerb in der Berufsbildung zu fördern. 2014 wurde beispielsweise mit dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung ein Projekt zur Förderung des zweisprachigen Unterrichts in der Berufsbildung lanciert.

Die heutige Praxis ist die folgende: Gemäss Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung ist in der Regel eine zweite Sprache vorzusehen; so steht es in der Verordnung. In allen Berufen, in denen eine Zweitsprache in der Bildungsverordnung verankert und damit Teil der beruflichen Grundbildung ist, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Notenausweis. Auch Kantone, die einen freiwilligen zweisprachigen Unterricht anbieten, vermerken dies zum Teil in den Notenausweisen. Dazu gibt es keine Vorgaben vonseiten des Bundes.

Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die von der Postulantin angesprochene Thematik einmal vertieft anzugehen. Wir wollen das Anliegen effizient und möglichst ohne bürokratischen Mehraufwand umsetzen. Deshalb empfiehlt auch der Bundesrat das Postulat zur Annahme.

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