Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-02-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-02-29
Wortprotokoll
Ich teile Ihre Auffassung, Herr Stöckli, da hätte es noch ein paar Fragen zu klären gegeben. Es soll jetzt auch noch angeschaut werden, was es bedeutet hätte, wenn eine solche Verfassungsbestimmung angenommen worden wäre. Heute kann ich einfach einmal sagen, dass sich doch erfreulicherweise ein Teil Ihrer Fragen unmittelbar erübrigt hat.
Ich werde deshalb auf den Teil Ihrer Fragen zu sprechen kommen, der jetzt noch im Raum steht, nämlich auf die Frage der Inkraftsetzung. Ich habe es bereits vor der Abstimmung gesagt, und ich werde das jetzt auch so handhaben: Ich werde dem Bundesrat sofort den Antrag für die Inkraftsetzung unterbreiten, noch diese Woche. Ich werde dem Bundesrat beantragen, die Gesetze, die Sie verabschiedet haben, so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. Selbstverständlich müssen wir bei diesem Entscheid auch die Kantone berücksichtigen, die hier zum Teil noch gewisse Regelungen vornehmen müssen.
Aber was ich Ihnen heute sagen kann: Spätestens am 1. Januar 2017 werden diese neuen Gesetze in Kraft treten. Es werden Gesetze sein - das war auch Ihr Entscheid -, die eine sehr harte Härtefallklausel beinhalten, eine Härtefallklausel, die nur ausnahmsweise und im Sinne einer Notbremse zur Anwendung kommen soll, nämlich dann, wenn es sich um einen schweren persönlichen Härtefall handelt und wenn die betreffende Person kein Sicherheitsrisiko ist. Das sind die Gesetze, die Sie verabschiedet haben. Noch einmal: Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Gesetze so rasch wie möglich in Kraft treten können.