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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2016-02-29

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2016-02-29

Wortprotokoll

Eine repräsentative Befragung im Jahr 2013 ergab, dass bei rund 70 Prozent aller Assistenzärztinnen und -ärzte sowie Oberärztinnen und -ärzte das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wird. Dienste von bis zu 16 Stunden und Arbeitseinsätze von 12 Tagen am Stück waren gemäss Umfrage leider keine Seltenheit, sondern gang und gäbe. Wir haben es hier also nicht mit einem marginalen, sondern mit einem flächendeckenden Problem in den Schweizer Spitälern zu tun.

Nun werden Sie vielleicht einwenden, dass Sie und viele andere ebenfalls mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist sicher richtig, aber die 50 Stunden sind ja nicht das grösste Problem, auch wenn das der bekannteste Punkt des Arbeitsgesetzes ist. Zur Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit kommen im Spital erschwerend folgende Punkte hinzu: Es muss Schichtarbeit geleistet werden; man ist fix eingebunden in einen Dienstplan; nach 10, 12 oder mehr Arbeitsstunden kommen nachts und am Wochenende noch Pikettdienste hinzu, bei denen es meist zu Einsätzen kommt; Ärztinnen und Ärzte tragen eine hohe Verantwortung, es geht oft um Leben und Tod.

Es ist bei diesen Belastungen besonders wichtig, dass die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes, gerade bei Pikettdiensten, eingehalten werden. Bei allen anderen Berufen mit Verantwortung für Menschenleben, zum Beispiel bei Piloten oder Lokomotivführern, gibt es viel strengere Arbeitszeitvorschriften, und diese werden auch streng kontrolliert. Aber bei den Ärzten kontrolliert man die relativ laschen Vorschriften noch viel zu wenig. Und das ist gefährlich für die Patientinnen und Patienten, denn übermüdete und ausgebrannte Ärztinnen und Ärzte machen nun einmal mehr Fehler, das ist mit zahlreichen Studien belegt.

In der vorhin erwähnten Umfrage haben 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte angegeben, schon einmal erlebt zu haben, dass wegen ihrer Übermüdung ein Patient gefährdet wurde. Die Einhaltung des Arbeitsgesetzes ist deshalb auch ein wichtiges Anliegen der Patientensicherheit. [PAGE 25]

Vor rund drei Monaten hat eine Kontrolle des Universitätsspitals Genf durch das kantonale Arbeitsinspektorat Erschreckendes gezeigt: nicht mit dem Arbeitsgesetz kompatible Dienstpläne, geplante Wochendienste von 60 Stunden und mehr, massive Überzeiten, viele Ausfälle wegen Übermüdung und vieles mehr. Und genau deshalb braucht es diese Kontrollen. Wer nicht erwartet, kontrolliert zu werden, der hält sich leider oft auch nicht ans Gesetz. Das gilt für Spitäler genauso wie für den Strassenverkehr.

Mit der Annahme der Motion machen Sie auch einen entscheidenden Schritt gegen den Ärztemangel. Die Bestrebungen, mehr Ärztinnen und Ärzte auszubilden, machen keinen Sinn, wenn die jungen Ärztinnen und Ärzte dann wegen schlechter Arbeitsbedingungen wieder aus dem Beruf aussteigen. Die heutigen Arbeitsbedingungen verunmöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was beim steigenden Anteil von Frauen im Arztberuf verheerend ist.

Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zu meiner Motion grundsätzlich das Problem, sieht sich aber nicht in der Verantwortung. Selbstverständlich ist es richtig und von mir auch nicht bestritten, dass diese Kontrollen durch die Kantone vorgenommen werden. Dennoch: Das Arbeitsgesetz ist ein eidgenössisches Gesetz, und deshalb obliegt dem Bund die Aufsicht über dessen Einhaltung, und zwar in allen Kantonen und Kliniken.

Wenn Sie meine Motion annehmen, dann unterstützen Sie das Seco in dem von ihm eingeschlagenen Weg, die Kantone vermehrt aufzufordern, Spitäler betreffend die Einhaltung des Arbeitsgesetzes zu kontrollieren. Denn auch wenn in einigen Kantonen tatsächlich in letzter Zeit ausgewählte Kliniken kontrolliert wurden, so gibt es immer noch zahlreiche Kantone, die die Spitäler in den letzten zehn Jahren nicht ein einziges Mal kontrolliert haben. Dies darf nicht sein. Denn der Staat kann und darf nicht dulden, dass Gesetze einfach missachtet werden.