Bosshard Walter · Nationalrat · 2002-03-07
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Obwohl sich das geltende Jugendstrafrecht grundsätzlich bewährt hat, besteht auf diesem Gebiet Handlungsbedarf. Unser heutiges Jugendstrafrecht ist - das wurde bereits gesagt - als Täterstrafrecht ausgestaltet. Gerade dies muss, wenn auch sehr überlegt und differenziert, aber auch mit einem Blick auf die Entwicklung in anderen Ländern, genau überprüft werden. Dieser Entwicklung trägt - das ist zu begrüssen - der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.
Die FDP-Fraktion begrüsst die Erweiterung des Strafensystems und die genauere Regelung von Sanktionsvoraussetzungen und Sanktionsinhalten. Damit wird unseres Erachtens ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit gemacht.
Als konsequent und richtig zu beurteilen ist auch der vorgeschlagene Freiheitsentzug bis zu vier Jahren, wenn der jugendliche Täter über 16 Jahre alt ist und ein besonders schweres Verbrechen begangen hat. Es wurde gesagt: Darüber haben wir lange diskutiert. Wir sind froh, dass wir zu diesem Entscheid gekommen sind.
Als richtig erachten wir es auch, dass künftig Massnahmen und Strafen - und nicht nur das eine oder das andere - angeordnet werden können. Neben der erzieherischen Seite des Jugendstrafrechtes muss es auch die repressive Seite geben. Es muss sich um ein Jugendstrafrecht handeln, und es darf sich nicht um ein Jugendschutzgesetz handeln.
Die im Gesetz neu verankerte Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft wird von der FDP-Fraktion grundsätzlich begrüsst. Wir gehen aber davon aus, dass die Einrichtung einer separaten Abteilung für Jugendliche innerhalb eines Gebäudes genügen muss und auf teure neue Infrastrukturen verzichtet werden kann. Entsprechend hat auch der Ständerat entschieden.
Die FDP-Fraktion steht hinter dieser Vorlage und ist geschlossen für Eintreten. Sie unterstützt bis auf ganz wenige Ausnahmen die Anträge der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen.