Lexipedia

Minder Thomas · Ständerat · 2016-02-29

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-02-29

Wortprotokoll

Diese Motion hat eine direktdemokratische Lücke, die es zu schliessen gilt. Augenzwinkernd könnte man sie als Gegenvorschlag post festum zur damaligen Volksinitiative "für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)" bezeichnen. Der Bundesrat empfahl uns damals, das Staatsvertragsreferendum auf völkerrechtliche Verträge auszudehnen, denen ganz allgemein Verfassungsrang zukommt.

Heute ist der Geltungsbereich des obligatorischen Staatsvertragsreferendums tatsächlich zu eng. Er umfasst, wir haben es gehört, nur den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften, also einen EU-, Nato- oder Uno-Beitritt. Nachdem 2003 das fakultative Staatsvertragsreferendum auf solche Verträge ausgedehnt wurde, sollten wir nun analog dasselbe tun für Verträge von Verfassungsrang.

Wenn wir nun den Bundesverfassungsartikel erweitern, so möchte ich den Bundesrat und das Bundesamt für Justiz anregen, nicht bereits die nächste Lücke zu kreieren, denn mit Verträgen, wie ganz allgemein mit Erlassen, können wir drei Dinge tun: abschliessen, ändern oder aufheben. Wir sollten die neue Norm also so formulieren, dass auch wichtige Änderungen und Weiterentwicklungen darunterfallen. Die Motion ist diesbezüglich unklar. Das Dublin-Abkommen beispielsweise steht mittelfristig vor massiven Veränderungen; Stichwort ist der permanente Umverteilungsmechanismus. Auch zur EMRK verabschieden wir dann und wann ein Zusatzprotokoll. Zugegeben, der Nummer 15, Kollege Rechsteiner, kommt kein Verfassungsrang zu, namhaftere Weiterentwicklungen der EMRK sind jedoch jederzeit möglich. Desgleichen Kündigungen: Müssten jene Staatsverträge, über die ein obligatorisches Referendum stattgefunden hat, Volk und Ständen konsequenterweise nicht auch zur Aufhebung wieder unterbreitet werden, und dies analog zur ersatzlosen Aufhebung von Verfassungsartikeln?

Ich bitte Sie also um Annahme, plädiere aber für eine Lösung, die auch Änderungen und Kündigungen betrifft.